Kindergartenzuschuss - Berechnung monatlich oder jährlich?
Ich erhalte von meinem AG einen Kindergartenzuschuss in Höhe von etwa 200€.
Im letzen Kita-Jahr (2017/18) hatte ich für unsere zwei Söhne einen Kita-Beitrag von 502€ plus Essensgeld in Höhe von etwa 70€ monatlich zu zahlen.
Im neuen Kita-Jahr ab August 2018 wird der ältere Sohn beitragsfrei gestellt, ich habe nun noch einen Kita-Beitrag von 103 € plus 70€ Essensgeld.
Ab August 2019 wird der Beitrag aber wieder steigen auf wahrscheinlich 360€ plus 40€ für Verpflegung.
Nun möchte unsere Verwaltung meinen Zuschuss kürzen, da ich ja nur noch Kosten von 170 € monatlich habe. Übers Jahr gerechnet sind meine Ausgaben aber immer noch deutlich höher als der Zuschuss. Wie ist in so einem Fall die Regelung? Muss der Kita-Zuschuss genau den monatlichen Betreuungskosten entsprechen oder den jährlichen?
1 Antwort
Hallo,
beim Kita-Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.
Er kann sie kürzen oder auch ganz streichen ! Eine höfliche Anfrage beim Chef, könnte diese Frage klären.
Er k a n n kürzen, ganz streichen oder den bisherigen Zuschuss sogar erhöhen ... was ist daran undeutlich ?
kann heisst nicht müssen !!!..... dies muss doch ein Chef entscheiden, oder ? Ein Forum kann es schon einmal gar nicht !!!
Vielleicht hilft dieser Link deinem Chef:
https://www.lohndirekt.de/lohnupdate/kita-zuschuss-arbeitgeber-eltern-profitieren-4382.html
Na ja, es könnte schon sein, dass der Kitazuschuss nicht mehr als solcher steuerfreie Sachzuwendung ist, wenn er die tatsächlichen Kitakosten übersteigt. Und da der Zuschuss monatlich gezahlt wird, könnte man es monatlich betrachten. Und dann hätte sie ab August monatlich 30,- Euro als Arbeitslohn zu versteuern und sozial zu versichern.
Das wurde aber auch nicht deutlich in der Frage ausgedrückt. Ich weiß es natürlich auch nicht. Aber in dem link steht ein Satz, der auf jährliche Betrachtungsweise hinweist:
"Übrigens sind auch monatlich schwankende Kosten, wie sie beispielsweise bei einer wechselnden Betreuung durch eine Tagesmutter anfallen, kein Problem. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auf Basis der bisherigen Durchschnittskosten eine Pauschale aushandeln und diese als Basis für den Kita-Zuschuss verwenden."
.....auch ein Chef sollte also hin und wieder auch einmal bei Google rein schauen oder besser noch, seinen Steuerberater fragen. ;-)
Das war mir klar. Und es beantwortet meine Frage leider gar nicht, denn die war ja, ob er den Zuschuss kürzen MUSS und nicht KANN. Wenn mein Chef die Antwort wüsste, würde ich sie hier nicht stellen.