Kann ich über eine einer Rechnung angefügten Steuernummer Adresse und Namen des Inhabers herausfinde
Ein Schlüsseldienst hat meiner behinderten Tochter für eine Haustüröffnung mehr als 300 Euro abgenommen. Sittenwidrig. Inhaber ist nicht ausfindig zu machen. Adresse und Telefonnummern stimmen nicht. Aber es gibt eine Steuernummer. Kann ich über dieselbe den Inhaber und eine richtige Adresse ausfindig machen? (Falls nein, schalte ich die Staatsanwaltschaft ein.)
4 Antworten
Wenn du eine Strafanzeige !!! nach § 291 StGB gegen den Unternehmer stellst, wird die ermittelnde Behörde im Rahmen der Amtshilfe mit diesen Daten versorgt. Du als Privatperson hast da schlechte Karten. Das Geld zurück würdest du dir aber zivilrechtlich nach § 138 BGB einklagen müssen.
Allerdings musst den Vorwurf des Wuchers nach BGB beweisen können:
BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
StGB § 291 Wucher
.... 2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
über die Steuernummer könntest du über das zuständige Finanzamt weitere Daten bekommen, sofern das FA diese Daten herausgibt.
Der erste Teil der Steuernummer gibt das zuständige FA an. Und das kann man herausfinden.
Wenn Adresse und Telefonnummer falsch sind, dann würde ich vermuten, dass die Steuernummer auch nicht passt.
Ach ja: ich habe eben bei Google eine gültige Steuernummer eingegeben und tats. den Inhaber gefunden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Inhaber seine Steuernummer im Internet irgendwo hinterlassen hat.
Staatsanwaltschaft wäre sicherlich die richtige Adresse ohne ladungsfähige Anschrift!
Ich bin mir nicht sicher, ob das FA auskunft durch Angabe der Steuernummer geben darf, aber auf jedenfall kann man auf der Seite vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet die UmsatzsteuerIdnr. prüfen lassen und da bekommt man auf jedenfall die tatsächliche Adressa raus...
Geben Sie doch einfach mal bei Google "Umsatzsteueridentifikationsnummer prüfen" ein und gehen Sie dann auf die Seite vom BZST.
Die UStId steht auf den Rechnungen meist direkt neben oder unter der Steuernummer.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte
MfG
Anne
@Anne1989: ich bin mir sicher, dass ein Finanzamt das nicht tut. Das Zauberwort heisst Steuergeheimnis. Wir haben keine skandinavische Offenheit.