Das Geld eines Dritten vorübergehend auf dem Konto aufbewahren (Schenkungssteuer)
Hallo, liebe Forumteilnehmer,
Ich möchte mit meiner Mutter zusammen eine Eigentumswohnung kaufen. Meine Mutter gibt die Hälfte des Geldes und wir sollen beide jeweils zu 50% im Grundbuch stehen.
Das Geld, das meine Mutter zur Verfügung stellt, stammt aus dem Verkauf einer anderen Wohnung in meiner Heimat.
Problem: Meine Mutter hat kein Bankkonto in Deutschland. Sie wird deshalb das Geld in bar bringen. Wir haben einen in Deutsch übersetzten Verkaufvertrag für die alte Wohnung. Außerdem wird das Bargeld beim deutschen Zoll deklariert. Es ist also auf keinem Fall das Schwarzgeld, hier ist alles sauber!
FRAGE: Darf ich das Geld meiner Mutter auf mein eigenes Konto hier einzahlen, um es später dem Verkäufer für die neue Wohnung IM NAMEN MEINER MUTTER überweisen zu können?
Oder wird das vom Finanzamt als Schenkung von mir an meine Mutter angesehen und ich muß dann die Schenkungssteuer zahlen?
Im Prinzip findet ja hier eine doppelte Schenkung statt: einmal von meiner Mutter an mich (sobald ich das Geld auf mein Konto eingezahlt habe) und noch mal von mir an meine Mutter, sobald ich sie in das Grundbuch eintragen lasse (dann wird wohl die Schenkungssteuer fällig, da die Summe 20 000 Euro übersteigt).
Danke