kann ich eine Eidestattliche Versicherung wieder zurücknehmen ?
Hätte gern gewusst ob und wenn wie ich eine abgegebene Ev wieder zurückziehen kann !?
2 Antworten
Das ist hier doch nicht versteckte Kamera? Genauwenig wie Sterben auf Probe gibt es eine Rücknahmemöglichkeit bei der eidesstattlichen Versicherung. Und für das was Du da noch an zusätzlichen Fakten auf den Tisch des Hauses legst, gehörst Du eingebuchtet wegen groben Unfugs und zwar eingebuchtet auf Lebenszeit. Niemand muß eine e.V. abgeben weil man 3 Tage zu spät mit einer Rate ist. Man muß eine e.V. abgeben, weil der Inhaber eines vollstreckbaren Titels das beantragt hat NACHDEM DIE ZWANGSVOLLSTRECKUNG FRUCHTLOS WAR! Zwischen der ersten Mahnung und der Abgabe der e.V. vergehen zumindest Monate, idR sogar Jahre. Und dann soll also alles ganz überraschend gekommen sein? Sorry, für Märchen steht mir heute nicht der Sinn!
Wenn der Umstand, der dazu führt, die Eidesstattliche Versicherung zurücknehmen zu wollen, zum Zeitpunkt der Abgabe der EV schon bekannt gewesen sein müsste, dann hast du Probleme. In diesem Fall hättest du ja einen Meineid abgegeben. Eine Begründung à la: "Ich habe doch noch etwas Erspartes, das ich zum Zeitpunkt der Abgabe der EV aber vergessen hatte" wird da kaum zählen.
Wenn sich die finanzielle Situation erst nachträglich gebessert hat (z.B. Unterstützung vom Freund, Eltern, Erbschaft, Lottogewinn, o.a.) und du die Schuld dann voll bezahlen kannst, kannst du die EV auch zurücknehmen.