Kann ein Handwerker zusätzlich die Anfahrt berechnen, wenn für die eigentliche Dienstleistung ein Pauschalpreis vereinbart war?
2 Antworten
Nein, das kann er nicht. Eine Ausnahme wäre lediglich dann möglich, wenn es vertraglich vereinbart worden wäre.
Da der Handwerker seine ihm entstehenden Fahrtkosten im Vorwege kennt, wird er sie in den Pauschalpreis einrechnen können. Hat er es vergessen, ist das sein Problem.
Ich kenne das so, dass die Anfahrt im Pauschalbetrag enthalten ist.
Es kann sein, dass - sollte ein längerer Anfahrtsweg anfallen - zusätzliche Kosten entstehen, aber darauf muss explizit bei der Beauftragung hingewiesen werden.