Kann ein Handwerker zusätzlich die Anfahrt berechnen, wenn für die eigentliche Dienstleistung ein Pauschalpreis vereinbart war?

2 Antworten

Nein, das kann er nicht. Eine Ausnahme wäre lediglich dann möglich, wenn es vertraglich vereinbart worden wäre.

Da der Handwerker seine ihm entstehenden Fahrtkosten im Vorwege kennt, wird er sie in den Pauschalpreis einrechnen können. Hat er es vergessen, ist das sein Problem.


Moneysac 
Beitragsersteller
 19.09.2015, 14:31

Konkret wurde telefonisch eine Leistung angefragt, diese sollte Laut Handwerker 250 Euro kosten, wurde dann auch so durchgeführt (für verbautes Material musste ich natürlich extra zahlen). Auf der Rechnung kommen dann noch 35 Euro für die Anfahrt zur Berechnung, wovon nie die Rede war. Auch dass es bei den 250 Euro um einen Nettobetrag geht, bei dem noch MwSt drauf kommt wurde nie erwähnt. Das kann ich noch akzeptieren, aber die Fahrtkosten finde ich unredlich. Mir ist bewusst, dass Handwerker bei nicht-Pauschalpreisen die Anfahrt berechnen können, aber hier wurde mir immer des Festpreis genannt zzgl Material. Bin ich damit auf der sicheren Seite?

Moneysac 
Beitragsersteller
 19.09.2015, 14:35
@Moneysac

Es geht mir nicht um einen unredlichen Vorteil, aber ich habe das Gefühl dass hier zugelangt wird wo es geht, auch das Material ist wesentlich teurer als im Internet und genannt wurden immer nur Nettopreise.

gammonwarmal  19.09.2015, 14:44
@Moneysac

Das ist doch ein ganz anderer Sachverhalt. Das hat doch mit Pauschalpreis überhaupt nichts zu tun.

Und wenn Du nichts Schriftliches hast, wirst Du die Rechnung wohl begleichen müssen, sofern die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden.

Moneysac 
Beitragsersteller
 19.09.2015, 14:46
@gammonwarmal

Für die Leistung wurden 250 Euro vereinbart, egal wie lange und wie aufwändig es ist, das ist für mich ein Pauschalpreis. Also nicht nach Areitszeit abgerechnet. Das Material stand vorher auch genau fest.

Und sagen wir mal so: Der Handwerker hat nichts schriftliches.

Ich kenne das so, dass die Anfahrt im Pauschalbetrag enthalten ist. 

Es kann sein, dass  - sollte ein längerer Anfahrtsweg anfallen - zusätzliche Kosten entstehen, aber darauf muss explizit bei der Beauftragung  hingewiesen werden.


Moneysac 
Beitragsersteller
 19.09.2015, 15:05

Also, Tenor meiner Recherche: Einigt man sich vor dem Auftrag über die Vergütung und von Anfahrtskosten ist keine Rede, kann der Handwerker hinterher nicht Anfahrt berechnen. Das könnte er nur, wenn die Vergütung nicht vereinbart wurde, da dann das BGB eine "übliche" Vergütung als maßgeblich bezeichnet. Kann das jemand mit halbwegs juristischem Verstand kommentieren?

Moneysac 
Beitragsersteller
 19.09.2015, 16:06
@Primus

Das spricht doch für meine Auslegung, zumal der Handwerker für diese konkrete Leistung immer diesen Pauschalbetrag verlangt, bei allen Kunden. Mir geht es nur explizit um die Fahrtkosten, denn da ist die Rechtsprechung ambivalent, für gewöhnlich kann diese gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern keine Vergütung vereinbart wurde, dies ist hier aber erfolgt.

Primus  19.09.2015, 16:42
@Moneysac

Ich habe es Dir ja aus dem Grund herausgesucht, weil es Dir meiner Meinung nach Recht gibt und Du die Fahrtkosten nicht zahlen brauchst.

Moneysac 
Beitragsersteller
 19.09.2015, 14:33

17KM, es wurde alles mündlich besprochen, ohne Unterschrift etc.