Kann die Meldung eines P-Kontos an die Schufa meine Bonität verschlechtern?

2 Antworten

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Also verbessern wird das deine Bonität sicher nicht!

Es stellt sich für mich die Frage, aus welchem Grunde du ein solches Konto haben möchtest. Es bleibt doch jedem Kontoinhaber unbenommen, auf Überziehungskredite zu verzichten!

Nach der reinen Gesetzeslage in § 850k Abs. 8 S. 3 - 5 ZPO soll das gerade bicht so sein: "Das Kreditinstitut darf Auskunfteien mitteilen, dass es für den Kunden ein Pfändungsschutzkonto führt. Die Auskunfteien dürfen diese Angabe nur verwenden, um Kreditinstituten auf Anfrage zum Zwecke der Überprüfung der Richtigkeit der Versicherung nach Satz 2 Auskunft darüber zu erteilen, ob die betroffene Person ein Pfändungsschutzkonto unterhält. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu einem anderen als dem in Satz 4 genannten Zweck ist auch mit Einwilligung der betroffenen Person unzulässig."

Allerdings: Bei der Bank, bei der das P-Konto geführt werden soll, wir es sicher zu keiner Verbesserung der Bonität kommen; hier ist mit dem gegenteil zu rechnen. Ergo: Wer keine P-Konto braucht, sollte die Finger davon lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung