Kann der Arbeitgeber die Strafakte lesen?
Ich wurde mal zu einer Geldstrafe (90 Tagessätze) verurteilt und wollte fragen, ob der potenzielle Arbeitgeber während einer Bewerbung die Strafakte eines Bewerbers einsehen kann. Kennt sich hier jemand zufällig in Jura aus?
2 Antworten
er kann die strafakte nicht einfach so lesen lesen. wieso sollte er? die unterliegt dem datenschutz, er hat do h gar kein rechtliches interesse, was eine akteneinsicht rechtfertigen würde. du müsstest da auch einwilligen, wenn er was sehen will. es sei denn, du willst dich für den öffentlichen dienst bewerben, da wäre es nochmal was anderes.
er kann aber ein führungszeugnis fordern.
Nur Verurteilungen zu über 90 Tagessätze stehen im Führungszeugnis... sollte er also eines sehen wollen, kannst du beruhigt eines anfordern und Ihm nach Erhalt vorlegen. Dort wird dann stehen, das keine Eintragungen vorhanden sind.
Nur Verurteilungen zu über 90 Tagessätze stehen im Führungszeugnis.
Das ist falsch! Weitaus geringere Verurteilungen finden bereits Eingang ins Führungszeugnis. Wäre Deine Angabe richtig, wäre der ganze Sinn dieses Zentralregisters total verfehlt.
Sorry, ich habe nochmal recherchiert: bei Geldstrafen stimmt tatsächlich die 90-Tagessätze-Grenze. Im erweiterten Führungszeugnis könnte sie aber Eingang finden.
Was steht im Führungszeugnis?