Ist Halbbruder genauso erbberechtigt, wie leibliche Brüder?

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Ja, Dein Halbbruder erbt wie die leiblichen Brüder, solltest Duv ersterben und keine direkten Angehörigen mehr haben:

Schau mal: Da Halbgeschwister des verstorbenen Erblassers genauso wie die vollbürtigen Geschwister nach der hierzulande geltenden Erbfolge zu den gesetzlichen Erben zweiter Ordnung gehören, werden sie nur dann in der Erbfolge berücksichtigt, wenn die Erben der ersten Ordnung nicht erben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn keine Erben ersten Grades mehr leben oder diese das Erbe ausgeschlagen haben.

Quelle: http://www.erbrecht-heute.de/Halbgeschwister.html