Ich bin 15 und wurde beim ladendiebstahl erwischt, muss ich jz das gleich bei der polizei sagen wie im laden?

2 Antworten

Am einfachsten wäre es wenn Du im Rahmen einer polizeilichen Vorladung zu Deiner Tat stehst - den Kopf wird Dir diesbezüglich niemand abreißen.

Je nach Wert der gestohlenen Ware, wird das Verfahren bei Geringwertigkeit sogar eingestellt. Ansonsten - gibt es für Dich als Jugendlichen vermutlich ehedem nur Sozialstunden.

Allerdings kannst Du Dich als Beschuldigter auch jeder Aussage verweigern.


jadelovesu 
Beitragsersteller
 13.04.2023, 22:38

Danke dir, mir wurde gesagt das es zum Gericht kommen kann, es handelt sich auch nur um ein concealer im Wert von 5€

wilees  13.04.2023, 22:40
@jadelovesu

Wenn das Dein erstes / einziges Vergehen bis dato war, ist davon auszugehen dass dafür erst gar kein Verfahren eröffnet wir. Betrachte das dann als Lehre / Mahnung und unterlasse einen solchen "Unfug" in Zukunft.

Nein, das musst du nicht. Du musst auch als Beschuldigter keine Aussage machen. Aber die Wahrheit schadet grundsätzlich nicht, zumal man dir den Diebstahl ja wahrscheinlich zweifelsfrei nachweisen kann.