Hilfe, ich bin 25 Jahre alt , ich war beim SecondHandShop, da habe ich Kleidung geklaut in Wert von 20 Euro , die Verkäuferin hat mich angezeigt bei Polizei?

3 Antworten

Du bist 21 plus - ergo gilt - soweit die Anzeige nicht wegen Geringfügigkeit eigestellt werden sollte - Erwachsenenstrafrecht. Wenn es eine Ersttat war, würde dafür max. eine kleinere Geldstrafe im Raum stehen. Deren Höhe = ??? Evtl X Tagessätze. 1 Tagessatz = ein Dreißigstel Deines monatlichen Nettoentgeltes.

Eine solch geringfügige Geldstrafe würde nicht einmal im Führungszeugnis stehen.

Da ist leider keine Frage erkennbar.

Wenn es um die rechtlichen Folgen gehen sollte: Einfach mal in die drölfzig Fragen zum Thema Ladendiebstahl schauen, die direkt unter dieser Antwort angezeigt werden.


Patriziabotross 
Beitragsersteller
 16.03.2022, 13:40

Die Polizei hat meine Daten notiert, was wird jetzt passieren ? Bald werde ich mit einer Ausbildung anfangen ? Wird das dabei schlecht auf mich fallen ??
ich bereue mich sehr und will von der Sache raus .

Eifelia  16.03.2022, 13:43
@Patriziabotross

WARUM suchst Du nicht einfach selbst nach den passenden Antworten - die Ladendiebstahlfrage kommt hier gefühlt täglich, und für Dich gilt kein anderes Recht als für all die anderen mit Verständnisproblemen zum Konzept von Eigentum und Diebstahl?! Aber schön, ich habe es für Dich gesucht:

Startseite - finanzfrage

Freedom64  16.03.2022, 13:46
@Patriziabotross
Einfach mal in die drölfzig Fragen zum Thema Ladendiebstahl schauen

Und dort dann die Antworten lesen, nicht die Fragen aus der Beschreibung hier rüber kopieren…

Richtig so. Wo ist genau das Problem?