Hallo User201305,
hier zu deiner Frage. Du kannst die Rechnung bei beiden einreichen, jedoch musst du die Orginalrechnung an die Zahnzusatzversicherungen senden.
Bitte berücksichtige dabei, dass die Versicherungen nicht über die 100 % Erstattung inkl. der GKV Vorleistung übersteigt. Im BGB ist ein Gesetzteil wo besagt, dass eine Bereicherung, durch eine Versicherung oder ähnliches verboten ist (Bereicherungsgesetz). Daher musst du erst, der einen Zahnzusatzversicherung die Orginal Rechnung einreichen und danch bei der zweiten Zahnzusatzversicherung die selbe Rechnung. Ich würde erst bei deiner eigenen privaten einreichen und dann bei der betrieblichen Zahnzusatzversicherung. Da meist die zweite bisschen Probleme macht, würde ich die betriebliche Zahnzusatzversicherung vorziehen, da mehrere Verträge als Druckmittel dahinter stehen.
Grüsse Sascha