Hallo,

zunächst "haften" Personen nur dann für Ihre Kinder, egal ob Eltern oder andere Personen, wenn sie überhaupt die Möglichkeit hatten das Kind zu beaufsichtigen. Auf deutsch, wie ich unten lese hat die 14jährige Tochter ohne Prüfbescheinigung ein geliehenes Mofa geschrottet. Hier ist fraglich, ob der Kindsvater oder Mutter davon wusste oder nicht, also die "Aufsichtspflicht" verletzt wurde, wenn nicht, dann auch keine Haftung. Zudem handelt es sich ja nicht um ein Kind, sondern eine Jugendliche (ab 14 strafmündig), also in der Regel wird der Jugendliche dann verklagt und zur Strafe verdonnert und nicht die Eltern (zumindest in dem Falle).

Wenn es um versicherungstechnische Dinge geht, den Schaden am Mofa muss der bezahlen, der Schuld an dem Unfall ist, nun ist natürlich fraglich, ob der Mofaverleiher wusste, dass es sich um eine Person handelt, die das Fahrzeug gar nicht führen durfte und so weiter, wenn ein anderer noch geschädigt wurde, haftet normalerweise die Haftpflichtversicherung des Mofahalters.

Also alles nicht so pauschal zu beantworten.

Viele Grüße verberatung

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Hallo,

ob es eine rechtliche Grundlage hierfür gibt, weiß ich nicht, allerdings würde ich mal freundlich beim Vermieter fragen, denn Schlussendlich geht es ja um sein Eigentum und um dessen Sicherheit.

Im übrigen habe ich festgestellt, dass manchmal die Schlösser auch nur falsch eingebaut sind, also z. B. nur umgedreht werden müssen und dann prompt bündig sind. Vielleicht ist das ja schon die Lösung für Euer Problem.

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