Gültigkeit Pfändung?
Hallo, ich habe seid einiger zeit eine Konto und Gehaltspfändung durch einen Gläubiger laufen. Ca. mitte letzten Jahres hat mein Arbeitgeber zumindest theoretisch die Pfändung bedient. Der Betrag wurde mir laut Abrechnung abgezogen. Wegen der schlechten Finanziellen Lage der Firma scheint der das Geld aber nicht an den Gläubiger gezahlt zu haben. Auch ich bekomme noch einiges an Gehalt von dem. jemand hat mir gesagt, das mit dem Abzug des Betrages auf der Abrechnung ist die Zahlungspflicht an den AG übergegangen ist das so? Ich hatte den Gläubiger schon schriftlich kontaktiert und die Gehaltsnachweise geschickt. Der schickt mir aber immer noch Zahlungsaufforderungen und die Kontopfändung ist immer noch aktiv.
Also bin jetzt immer noch ich der Zahlungspflichtige oder ist das jetzt der AG?
Zusatzfrage: Ich hatte vor Jahren schon einmal eine Pfändung, da hies es von Gerichtshelfer das eine Doppelpfändung( Konto und gehalt) nicht zulässig ist.
Hat sich das geändert? Hatte den GV gefragt, der sagte das geht.
3 Antworten
Ich meine ja nur so .... hast Du dir grundsätzlich mal darüber Gedanken gemacht, wie das so zukünftig bei Dir weitergehen soll? So beim nächsten Arbeitgeber? Sollen da etwa von Beginn des Arbeitsvertrages an wieder die Lohnpfändungen laufen? Findest das cool? Warum bekommst Du es denn nicht gebacken, die Schulden selbst per Rate und Stundung abzuzahlen? Dir ist schon klar, dass Deine Chancen auf einen neuen vernünftigen Arbeitsplatz rapide sinken, sobald die Pfändungen unterwegs sind (Probezeit!). Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich so einen Arbeitnehmer ins Haus zu holen oder ihn zu halten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht resp. Fachanwalt für Insolvenzrecht bzw. Schuldnerberatung kontaktieren, Grund = komplexer Fall am Rande es Betruges bzw. klarer Betrug durch Arbeitgeber. Das kann hier nicht geklärt oder gelöst werden.
Da braucht man keinen anwalt.
Auf der abschrift der pfändung ist deutlich zu lesen, dass der ag haftbar ist.
Du bleibst Zahlungspflichtig, da es Deine Schulden sind.
Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Gläubiger zahlungspflichtig, da er in der Drittschuldnererklärung zugestimmt hat, die pfändbaren Beträge zu überweisen.
Der Arbeitgeber ist Dir gegenüber zahlungspflichtig, da ein Teil Deines Lohnes nicht ausgezahlt wurde. Allerdings greift hier immer noch die Pfändung.
Und was die Aussage des GV betrifft. Der GV macht keine Forderungspfändungen und es ist besser, man gibt nur Auskunft über Dinge, von denen man Ahnung hat.
Die Doppelpfändung ist nach wie vor zulässig, denn der Schuldner kann das Konto in ein P-Konto umwandeln und bei Lohn gilt sowieso der Pfändungsschutz nach der ZPO. Wenn der unpfändbare Betrag beim Lohn höher wäre, was der Pfändungsschutz auf dem Konto, dann muss der Schuldner den Freibetrag auf dem Konto eben anpassen lassen.