Gewinnausschüttung zur privaten Bereicherung des GF?

2 Antworten

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Das ist ganz einfach, Du kennst den Inhalt dieses internen Papiers und Du kennst, woher auch immer, den Jahresfehlbetrag 2016 und die Kalkulationsunterlagen.

Was Du aber anscheinend nicht kennst, ist die Bilanz.

Die Gewinnvorträge können aus früheren Jahren stammen, wenn der Gesellschafter/Geschäftsführer einfach von seinem Gehalt leben konnte und die Gewinne zur Stärkung des Betriebskapitals im Betrieb gelassen hat.

Wir machen das laufend so bei unseren Mandanten. Die zahlen sich ihr Gehalt in der Höhe wie sie es zum leben brauchen (Höchststeuersatz in Deutschland ist bekannter Weise 45 % und lassen den Rest schön im Unternehmen, weil die GmbHs ja bekanntlich mit einem praktisch gleichbleibenden Steuersatz von ca. 30 % besteuert werden, je nach Gewerbesteuerhebesatz der Kommune.

Der alte Herr nimmt sich nun vor der Übertragung an den Junior noch einen "Wegzehrung" mit auf dem Weg ins Rentnerdasein.

Übrigens:

Solange Du Dein Gehalt pünktlich bezahlt bekommst, geht Dich überhaupt nicht an, was Dein Arbeitgeber mit seinem Geld macht.

Ausserdem, hier kannst Du die Bilanz des Unternehmens einsehen:

https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet#b

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

alpaka 
Beitragsersteller
 06.01.2019, 18:16

Danke für deine Antwort, die wohl fachlich sehr fundiert ist und nicht besser hätte formuliert werden können. Du hast mir sehr geholfen.

Die Frage ist, wie der Inhalt hier lesbar sein soll.


alpaka 
Beitragsersteller
 05.01.2019, 12:04

Sorry, hier manuell :

Protokoll über eine ordentliche Gesellschafterversammlung zum Zwecke der Verwendung des Reingewinns.

Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung …....

Es erschien Herr ….. und erklärte: Ich bin der alleinige Gesellschafter der ….. GmbH mit Sitz in …..

Ich trete heute unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung zusammen und fasse einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Laut Bilanz per 31.12.2017 beläuft sich der Gewinnvortrag der Gesellschaft auf 3.084.982,21 €.
  2. Es wird beschlossen, von dem vorhandenen Gewinnvortrag für das Jahr 2017 eine Ausschüttung in Höhe von 660.000,00 € vorzunehmen.
  3. Die Ausschüttung soll am 19.12.2018 ausgezahlt werden.