Genossenschaftsanteile?bin mit der Miete im Rückstand und weiß jemand ob man die auch mit den Genossenschaftsanteilen begleichen kann?
3 Antworten
Wenn es jemand weiß, was hast Du davon? Oder möchtest Du ihm dann Fragen stellen?
Du hast ja noch nicht verraten, um welche Genossenschaft es geht. Ich nehme aber an, dass man als Mieter verpflichtet ist, dort Genossenschaftsanteile zu zeichnen. Das wäre ja dann unsinnig, wenn man die einfach gegen die Miete aufrechnen könnte.
Ein wenig mehr Mühe mit der Fragestellung solltest du Dir schon geben, wenn Du eine sinnvolle Antwort haben möchtest. Weißt Du, wie viele und welche Arten von Genossenschaften es gibt? Und jede hat ihre eigene Satzung.
Wie soll jemand ohne jede Hintergrundinformation so eine Frage beantworten können?
Normalerweise kann man seine Mietschulden natürlich nicht mit den Genossenschaftsanteilen begleichen. Die haben einen ganz anderen Zweck.
Und wieso schaust Du nicht in die Satzung Deiner Genossenschaft, bzw. rufst dort an und besprichst Dein Problem?
Der Genossenschaftsanteil bei einer Wohnungsbaugenossenschaft ist der Ersatz, oder zumindest ein Teil der Kaution.
Damit kann man nur aufrechnen zum Ende des Mietverhältnisses.