Gebühr für Zutrittskarte zum Fitnessstudio

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Was steht im alten Vertrag ? Steht das Kaution ? Wenn ja - dann kannst du diese vom alten Franchisenehmer zurückverlangen, wenn es den noch gibt.

Das ist so der typische Fall, wo dir deine örtliche Vebraucherzentrale wirksam weiterhelfen kann - die lesen deinen Vertrag und haben auch die entsprechenden Formbriefe, um deine Forderungen durchzusetzen.

Übrigens. unser Fitnessstudio, das mit dem Possesivpronomen würde ich mir bei diesen Geschäftspraktiken reichlich überlegen, es gibt auch andere Fitnessstudios.

Schau in den Vertragsbedingungen nach, dort sollte auch festgehalten sein, dass man eine Zutrittskarte benötigt und diese zusätzlich zu den monatlichen Gebühren zu bezahlen ist. wwenn dies dort nicht vermerkt ist, fordere den freien Zugang. Ebenso solltest Du die Vertragsbedingungen zum Vertrg mit dem vorherigen Inhaber lesen und gegebenenfalls dort die Kaution zurückverkangen. Des weiteren gab es ja beim Besitzerwechsel ja auch sicherlich einen Neuvertrag zu unterschreiben - oder zu welchen Konditionen wurde der alte Vertrag weitergeführt.

Wenn für die alte Zugangskarte eine Kaution verlangt wurde, dann steht Dir die Auszahlung dieser Kaution zu, wenn die Karte ihre Gültigkeit verliert. Ob diese allerdings der alte oder der neue Betreiber Dir auszahlen muß hängt von deren Übernahmevertrag ab.