Antwort
"In diesem Kontext geht die Strafe fürs Fahren ohne Führerschein über ein Bußgeld hinaus. Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.
[Ihrem] Bekannten droht also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe."
https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/#auto_fahren_trotz_fahrverbot