Den Pool (also die Materialkosten) kannst du steuerlich gar nicht ansetzen.

Was du steuerlich geltend machen kannst, sind die Lohnkosten, wenn du einen Handwerker beauftragst. Das wird dann im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen angesetzt und zwar 20% der Lohnkosten, bis max. E 4.000,-- im Jahr.

Voraussetzung ist eine ordentliche Handwerkerrechnung, in der die Lohnkosten ausgewiesen sind und die Bezahlung muss zwingend per Banküberweisung erfolgen, die du in der Steuererklärung per Kontoauszug nachweisen musst.

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