Fitnessstudio wird vom Arbeitgeber bezahlt, Vereinsbeiträge jedoch nicht?

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das bei thyssen schon lange der fall das der AG die kosten zur gesundheitsförderung trägt. ist zwar kein muss aber ein kann.

Anwendbar ist jedoch die für Sachbezüge geltende monatliche 44-Euro-Freigrenze. Ein Sachbezug liegt bei der Übernahme von Beiträgen zu einem Fitnessstudio allerdings nur dann vor, wenn der Arbeitgeber Vertragspartner des Leistungserbringers (= Fitnessstudio) ist.

Kein Sachbezug, sondern eine Barlohnzuwendung des Arbeitgebers liegt hingegen vor, wenn das Vertragsverhältnis über die Leistung zwischen dem Fitnessstudio und dem Arbeitnehmer besteht und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Mitgliedsbeitrag ersetzt.

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/fuehrung-organisation/tipps/personal/gesundheitsfoerderung-durch-den-arbeitgeber.html