Falsches Datum in der Kündigung angegeben?

1 Antwort

Ich gehe im Folgenden davon aus, dass die Willenserklärung dem Empfänger bereits zugegangen ist:

Wenn es einen Tippfehler handelt, sollte es kein Problem sein, eine Korrektur hinterherzuschicken (§ 133 BGB dürfte hier helfen).

Ansonsten kannst du die Willenserklärung wegen Irrtum / falscher Übermittlung (§§ 119 und 120 BGB) anfechten. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen (§ 121 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Andri123  31.05.2021, 00:14

Es kommt hier wohl darauf an, worauf der Fehler beruht.

War es ein offensichtlicher Fehler ( beispielsweise 30.6.2022 statt 30.6.2021), dann wäre es einfach.

War es eine falsch verstandene Kündigungsfrist ( beispielsweise zum Quartalsende statt 4 Wochen), dann sieht es m.E. schon nicht mehr so eindeutig aus.

Wsv97 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 23:43

Ja, die Kündigung hat mein Arbeitgeber bereits 1,5 Wochen schon.