Falsches Datum in der Kündigung angegeben?
Hallo, ich habe selbst gekündigt und habe das falsche Datum angegeben. Kann ich die Kündigung widerrufen und neu kündigen?
1 Antwort
Ich gehe im Folgenden davon aus, dass die Willenserklärung dem Empfänger bereits zugegangen ist:
Wenn es einen Tippfehler handelt, sollte es kein Problem sein, eine Korrektur hinterherzuschicken (§ 133 BGB dürfte hier helfen).
Ansonsten kannst du die Willenserklärung wegen Irrtum / falscher Übermittlung (§§ 119 und 120 BGB) anfechten. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen (§ 121 BGB).
Es kommt hier wohl darauf an, worauf der Fehler beruht.
War es ein offensichtlicher Fehler ( beispielsweise 30.6.2022 statt 30.6.2021), dann wäre es einfach.
War es eine falsch verstandene Kündigungsfrist ( beispielsweise zum Quartalsende statt 4 Wochen), dann sieht es m.E. schon nicht mehr so eindeutig aus.
Ja, die Kündigung hat mein Arbeitgeber bereits 1,5 Wochen schon.