Diebstahl mit Waffe 244 bei H&M. Hilfe?
Vor etwa einem Monat gingen mein Sohn und ich zum H&M-Laden, um Geschenke für Freund zu kaufen. Da ich zuvor einen Streit mit meiner Familie hatte und psychisch labil war, war ich deprimiert nach đem Geburt, also habe ich die Etiketten der Kleidung, die ich kaufen wollte, abgenommen und sie in eine H&M-Tasche gesteckt. (Wert ca. 150 €). Aber dann habe ich sie nicht mit nach Hause genommen, sondern bin mit meinem Kind zum Kinderspielplatz im H&M Laden gegangen und habe die Tasche daneben gelassen. Das Personal bemerkte, dass die Kleidung immer noch teuer war, also bemerkten sie und erkannten, dass ich stahl. Als ich im Büro ankam, entschuldigte ich mich und erwartete eine Bezahlung, aber es war zu spät. Dann kam die Polizei und entdeckte, dass sich eine Schere im Kinderwagen befand (an diesem Tag wusste ich wirklich nicht, dass sich eine Schere im Kinderwagen meines Kindes befand) , also brachten sie mich und mein Kind zur Polizeiwache.
Hier liegt ein weiteres Problem vor: Ich habe meine korrekten Angaben gemacht (Name, Adresse,...). Doch als mir die Polizei den Bericht zur Unterschrift gab, stellte ich fest, dass die Polizei meinen Namen und meine Privatadresse völlig falsch geschrieben hatte. Ich sagte nichts, unterschrieb und ging nach Hause. Ich habe jetzt einen Anwalt kontaktiert, mache mir aber große Sorgen.
meine Frage lautet:
- weder ich wegen bewaffneten Einbruchs 244 angeklagt (weil ich nicht wusste, dass sich eine Schere im Kinderwagen befindet)?
- ist der falsche Name und die falsche Adresse im Protokoll meine Schuld, obwohl ich zuvor die richtigen Informationen angegeben habe?
- Wie hoch ist mein zu erwartendes Strafe? (Ich habe keine Vorstrafen und beschäftige mich zum ersten Mal mit dem Gesetz)?
- Kann ich eine Bewährungsstrafe bekommen?
- Werde ich danach abgeschoben? (Ich habe ein kleines Kind und es hat die deutsche Staatsangehörigkeit).
ich bin erst 25, bin ganz bereu und es tut mir wirklich leid. Ich hoffe, eine vollständige Antwort zu bekommen.
Das gilt auch für Ausländer?