Falsche Berufsgruppenangabe in der BU durch VR

1 Antwort

Zuerst würde ich mit der Versicherung sprechen. Wieso will der Kunde rückabwickeln. Es würde doch ausreichen, den Kunden in die richtige Berufgruppe zu setzen und den Beitrag zurück zu zahlen. Wenn der Vertreter das wissentlich gemacht hat, sollte man das der Versicherung und der Aufsichtsbehörde melden.


Fabians 
Beitragsersteller
 05.04.2011, 10:49

Leistungsumfang besteht nicht in vollem Umfang, da die angegebene Berufsgruppe besser ist, als die tatsächlich ausgeübte. Und der Kunde will den Vertrag rückabwickeln, da er unzufrieden ist und das Unternehmen im Bereich Berufsunfähigkeit nicht wirklich erste Wahl ist. (Prozesskostenquote) Die Versicherung sieht hier keine Obliegenheitsverletzung des Vertreters, welche aber gegeben ist, und will dementsprechen nicht rückabwickeln. Der Kunde hätte den Vertrag nicht abgeschlossen, da der BEitrag in der eigentlichen BErufsgruppe zu hoch ist, welchen er nun dann zahlen müsste um volle Leistungen zu beziehen.

Niklaus  05.04.2011, 11:07
@Fabians

Dann soll er den Vertrag einfach kündigen. Der Rechtsweg bleibt doch noch offen für ihn. Wenn es keine gute Einigung gibt, bleibt immer noch der Weg über die Justiz.

Du meinst sicher nicht Prozesskostenquote sondern Prozessquote - oder.

Die Versicherung mit der niedrigsten Prozessquote ist übrigens die TOP-BUZ der Hamburg Mannheimer (heute Ergo).

Es gibt übrigens noch einige Leistungsmerkmale die sehr wichtig wenn nicht sogar noch wichtiger sind. Z.B. Verzicht auf § 163 VVG, Verzicht auf VVG-Formulierung mehr als alterbedingter Kräfteverfall, Verzicht auf zeitbegrenzte BU-Leistung etc.