Fahren Sie einen 650 CC mit dem Führerschein B196?
Ich weiß, das ist eine dumme Frage. Was passiert, wenn ich einen B196-Führerschein habe? Kaufe mir ein 650-ccm-Motorrad, melde es an und fahre damit.
Wie hoch wäre die Strafe, wenn mich die Polizei erwischt?
Ignoriere es, wenn ich einen Unfall habe.
Ich habe ein B196 führeschien und ich kann mit 125 cc trotzem fahren.
4 Antworten
Mehr darfst du nicht fahren, das ist eine Straftat. Da würde ich mal aufpassen, denn dann ist auch direkt dein kompletter Führerschein weg !! Anschließend darfst du auf Zweirad mit 0 ccm, nämlich Fahrrad, wechseln. Geldstrafe und eine Sperre gibt es noch dazu...
Das ist dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis" - viel Spaß:
§ 21 (StVG) Fahren ohne Fahrerlaubnis(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1.eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,2.vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder3.vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1.das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,2.als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder3.in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Dazu kann dann noch eine Führerscheinsperre und/oder der Entzug des vorhandenen Führerscheins kommen.
"Wie hoch wäre die Strafe, wenn mich die Polizei erwischt?"
niemand ist hier Hellseher, auch vor dem Hintergrund, das niemand weiß, ob sie schon Bekanntschaft mit der Polizei gemacht haben...Punkte etcetc
wenn sie eine weiße Weste haben...wirds ne Geldbuße etc geben...im schlimmsten Fall argumentiert man ihnen ggü... das sie ungeeignet wären, überhaupt ein Fahrzeug zu fahren...dann ist aus die Maus...
wer 5mal soviel ccm lenkt, als er dürfte, tut mir leid... da scheint irgendwas nicht zu stimmen...medizinisch und psychologisch...
"Ich weiß, das ist eine dumme Frage."
Stimmt, erst Recht hier im Finanzforum!