ETF Sparplan Freistellungsauftrag?
Hi, ich habe am 1.9.2021 eine Ausbildung angefangen und bekomme seitdem VL auf mein Oskar ETF Sparplan eingezahlt.
Nun wollte ich mal fragen, wie es mit diesem Freistellungsauftrag aussieht.
Kann ich diesen beantragen, um am Ende des Jahres keine Steuern auf meinen ETF Sparplan zu zahlen oder wie ist das?
Ich bin weit unter 800€ und frage daher ^^.
Meine zweite Frage ist, wenn ich nach x Jahren mich entscheide dann nun meine ETFs zu kündigen und diese zu verkaufen, wie wird das dann versteuert?
Muss ich dann selbst zum Finanzamt gehen und sagen, ja ich habe so und so viel Jahre ein Sparplan gehabt und so viel Geld damit gemacht?
3 Antworten
Den Freistellungsauftrag solltest Du auf jeden Fall noch in diesem Jahr einrichten, denn selbst wenn der ETF nicht ausschüttend ist (Dividenden aus dem ETF werden bei Zahlung direkt besteuert), dann fällt im Januar für Fonds noch ggf. eine Vorabpauschale an.
Dein Glück: der Basiszins ist negativ bei -0,45% für 2021, d.h. eine Vorabpauschale wird ausnahmsweise nicht anfallen.
Allerdings bedenke folgendes: wenn Du in den ETF investierst und jedes Jahr 800 EUR Gewinn anfallen, dann würden diese steuerfrei unter den Sparerpauschbetrag fallen, wenn sie jedes Jahr geltend gemacht würden. Verkaufst Du den ETF nach 10 Jahren, dann würden 8.000 EUR als Gewinn anfallen, wovon nur 800 EUR im Freistellungsauftrag des jeweiligen Verkaufsjahres unterzubringen sind. Daher zahlst Du auf die restlichen 7.200 EUR dann 1.800 EUR Abgeltungssteuer plus SolZ plus ggf. Kirchensteuer.
Es lohnt sich daher über das Jahr hinweg zu prüfen, ob deutliche Gewinne aufgelaufen sind, diese dann zu realisieren (Verkauf einer Teilposition und gleichzeitiger Neukauf der gleichen Zahl von Anteilen), damit dieser Gewinn steuerfrei bleibt.
Du kannst einen Freistellungsauftrag von 801,-€ erteilen wenn Du bei anderen Instituten keine weiteren erteilt hast, bzw. keine weiteren Kapitalerträge hast.
Ansonsten erteile den Freistellungsauftrag so hoch wie du Kapitalerträge dort erwartest plus ein bisschen Reserve. Hast Du mehrere Freistellungsaufträge erteilt, sollte die Summe nicht über 801,-€ sein. Denn wenn verschiedene Institute Dir wirklich mehr als 801,-€ freistellen, musst Du das auf jeden Fall bei der Steuererklärung mit der Anlage KAP erklären. Nur wenn Du alles richtig machst, hast Du mit der Anlage KAP nix am Hut.
Du solltest den Freistellungsauftrag stellen.
Wenn du dann verkaufen willst, mußt du nicht zum Finanzamt "gehen".
Wenn das Ganze von einer Bank in Deutschland abgewickelt wird, führt diese Bank auch die entsprechenden Abgeltungssteuern ab.
Du kannst das Ganze bei Bedarf eventuell noch in der Steuererkärung angeben.