ebay kleinanzeigen täuschung?

1 Antwort

Es gilt das BGB und ggf. das SrGB.

Wer einen Artikel als funktionsfähig verkauft, der eben nicht funktionsfähig ist, der begeht eine Täuschung.

Das Problem ist ggf. der Nachweis.

Man sollte beim auspacken und probieren einen Zeugen dabei haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung