ebay kleinanzeigen täuschung?
hallo zusammen,
weiß jemand von euch wie das mit ebay kleinanzeigen rechtlich geregelt ist, wenn ein beschädigter artikel als "neu" und voll funktionsfähig verkauft wird?
der paypal käuferschutz war mir schonmal keine hilfe und ich bin mir ziemlich sicher, dass man da auch nicht viel machen kann aber würd mich freuen, wenn sich hier nochmal jemand mit ahnung äußert.
und bitte keine belehrungen, weiß selbst, dass es blöd ist elektronische artikel auf kleinanzeigen zu kaufen.
1 Antwort
Es gilt das BGB und ggf. das SrGB.
Wer einen Artikel als funktionsfähig verkauft, der eben nicht funktionsfähig ist, der begeht eine Täuschung.
Das Problem ist ggf. der Nachweis.
Man sollte beim auspacken und probieren einen Zeugen dabei haben.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung