Dürfen Lehrer Auskunft über das Verhalten ehemaligen Schülers an der Lehrer der weitreführenden Schule weitergeben?
Hallo, mein Bruder besucht die 5 Klasse in Gymnasium, eigentlich sehr guter Schüler. Schreibt nur 1 oder 2 plus im Test und gewinnt auch Olimpiaden. Laut Lehrern wäre er im Unterricht nicht ruhig und die sonstige Mitarbeit wird eher in 3 4 Bereich bewertet. Die Klassenlehrerin ruft die Gundschullehrerin um sich über das Verhalten des Kindes zu erkundigen ohne mit meiner Eltern Rücksprache zu halten. Darf sie das?
2 Antworten
Das ist (leider) keine Finanzfrage und passt daher nicht in dieses Forum.
Was ist denn Dein Problem damit? Die neue Lehrerin ruft doch die vorherige Lehrerin nicht an, um Deinen Bruder zu mobben. Sondern, weil sie die Situation verstehen will. Gab es schon vorher Probleme, oder liegt es an der neuen Schule? Das ist doch gut, wenn sie sich engagiert.
Ja, sie hätte auch die Eltern fragen können, die offenbar gar nicht wissen, was mit ihrem Kind los ist.
wer will es denn unterbinden wenn sich 2 Lehrer privat über einen Schüler unterhalten.
Laß mal die Kirche im Dorf
Das ist aber nicht ihre Frage 😅 es geht hier nicht um ,,kann man das unterbinden und wer möchte das prüfen“ es geht darum, ob sie sie das darf und meine Antwort bezieht sich auf die Frage die gestellt worden ist.
Dann sollte die Klassenlehrerin mit ihm reden und dann ihm sagen, dass sie leider seine Eltern kontaktieren muss. Bei schlechtem Benehmen, freche Antworten usw. sagen die meist direkt ,,ich ruf deine Eltern an, wenn du weiter so frech bist“, oder eben ,,ich werde deine Eltern kontaktieren“, aber ihm sagen muss sie das nicht, machen die meisten aber dennoch, weil viele auch dann schon ruhig werden, wegen Angst vor den Eltern. Funktioniert nur nicht bei jedem Kind, manche kümmert die Ansage nicht. Wenn das Thema aber z.B. ist, dass er sehr zurückhalten ist, sich nicht meldet, kaum redet usw. dann gehen die meist auch zu dem Kind und sagen sowas wie: kannst du deiner Mama, oder deinem Papa Bescheid geben, dass ich anrufe? (Einfach um ihn nicht weiter abzuschrecken) aber auch das muss die Klassenlehrerin nicht, sie kann auch ohne zu dem Kind zu gehen, die Eltern anrufen.
Was würdest Du übrigens dazu sagen, wenn man aufgrund dieser Recherche darauf kommt, dass Dein Bruder vielleicht hochbegabt sein könnte und nur deshalb auffällig wird, weil er unterfordert ist?
Ich bleibe dabei, dass ich keinen Grund für eine Beschwerde sehe und da rechtlich kein Fass aufmachen würde. Das täte niemandem gut.
Dass er hochintelligent ist, wurde auch von der Grundschullehrerin mehrmals gesagt. Es ging aber darum, dass er Probleme in der Schule bereitet , worübet wir gar nix davon wussten und meine Eltern besorgt sind und wolltenr reagieren damit es nicht schlimmer wird. Hilfreich wäre wenn die Klassenlehrerin früher berichtet hätte, nicht erst nach 3 Monaten beim Elternsprechtag
Dass er hochintelligent ist, wurde auch von der Grundschullehrerin mehrmals gesagt. Es ging aber darum, dass er Probleme in der Schule bereitet , worübet wir gar nix davon wussten und meine Eltern besorgt sind und wollten reagieren damit es nicht schlimmer wird. Man wollte nicht mit der Lehrerin schimpfen. Hilfreich wäre wenn die Klassenlehrerin die Problemen direkt beim meiner Eltern geschildert hätte, nicht erst nach 3 Monaten beim Elternsprechtag
Ja, war vielleicht etwas spät. Trotzdem ist doch die Recherche der neuen Lehrerin nicht verkehrt gewesen.
Deine Eltern sollten vielleicht in Kontakt zur Lehrerin bleiben und das Thema "Hochbegabung" vielleicht mal ansprechen. Daraus ergeben sich nämlich oft Auffälligkeiten, weil die Kinder einfach unterfordert sind. Da müssten alle zusammen nach einer Lösung suchen.
Die neue Lehrerin, hat nichts mit seiner alten Lehrerin zu schaffen. Die alte Lehrerin hat auch mit dem Kind nichts mehr zu schaffen. Die Lehrerin muss sich an den Klassenlehrer wenden, der sich wiederum an die Eltern wendet.