Brückenteilzeit?

1 Antwort

Das wird im Link beantwortet. Bei Befristung des Arbeitsvertrages kann man grundsätzlich bis zu dessen Ende die Brückenteilzeit beantragen. Ist ja auch logisch, für die Zeit danach hast Du ja noch gar keinen Vertrag.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjbq_fojamIAxWtm_0HHaYiPdUQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bmas.de%2FDE%2FArbeit%2FArbeitsrecht%2FTeilzeit-flexible-Arbeitszeit%2FTeilzeit%2FFragen-und-Antworten-Brueckenteilzeit%2Ffaq-brueckenteilzeit.html&usg=AOvVaw3csLTMv60t3Fhr_xtgwmJ7&opi=89978449