Bin ich während einer Ballonfahrt über den Anbieter versichert?

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Das kommt auf den Anbieter an. Oft werden Versicherungen mit angeboten. Sonst wäre ein Unfall in der Tat eine Angelegenheit für Deine Unfallversicherung.

Es besteht ohnehin eine Pflichtversicherung nach § 50 Luftverkehrsgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__50.html

Offenbar ist die Kombination der Haftpflicht- mit der Unfallversicherung üblich. Jeder Veranstalter weist darauf in seinen Geschäftsbedingungen auch noch ausdrücklich hin.

Bei der eigenen Unfallversicherung lohnt der Blick in den Vertrag. Allerdings sei mir der Hinweis gestattet, dass den Absturz von Ballonen die Insassen meist nicht überleben und daher eine eigene Lebensversicherung sinnvoller wäre.