Berechnung des Verletztengeldes bei Arbeitsunfall mit Firmenwagennutzung bei 1% Regelung?
Hallo, wie erfolgt die Berechnung des Verletztengeldes nach einem Arbeitsunfall mit Firmenwagennutzung bei der 1% Regelung. Erhalte ich das volle Verletztengeld oder erfolgt ein Kürzung wegen des Firmenwagens.
1 Antwort
Hallo,
die Firmenwagennutzung ist ein Teil des Arbeitsentgelts. Wenn der Firmenwagen im Monat vor dem Arbeitsunfall genutzt werden konnte, fließt er in die Berechnung ein.
Wenn er in der Zeit nach der Entgeltfortzahlung auch genutzt werden kann, wird das errechnete Verletztengeld um den Wert der Firmenwagennutzung gekürzt.
Gruß
RHW