Autowerkstatt, Geld zurück?
Ich war letzte Woche Mittwoch in einer Autowerkstatt, weil Abblendlicht nicht geht. Die meinten, es ist der Lichtschalter, kostet zwischen 90-250€. Hab dies dann reparieren lassen. Will am nächsten Tag mein Auto holen und auf einmal wollten die 450€ von mir. inkl Öl wurde aufgefüllt und Frostschutz. Wovon nicht die Rede war. Zwischen 250€ und 450€ liegt schon ein großer Unterschied, aber hab es dann bezahlt, weil ich endlich wieder sicher fahren will. Nun bin ich vom Gelände gefahren und Dienst ging ein Lämpchen an das ABS deaktiviert ist. Bin wieder zurück gefahren und die meinten angeblich fehlt eine Schraube, man kann aber trotzdem fahren, die bestellen ein neues. Also heim mit dem Auto, auf der Heimfahrt ging wieder das Licht aus. Gestern sollte ich wieder hinkommen, hab extra vorher angerufen. Dann war ich da, aber die Materialien dann plötzlich doch nicht. Wow Super. Also Auto wieder da stehen lassen, heute sollte ich mein Auto abholen. Besitzer in höchsten Tönen gespuckt, dass das neue Teil was jetzt verbaut ist ja ganze 100€ nochmal mehr gekostet hat, aber er so kulant ist und es mir „schenkt“. Bin dann damit heimgefahren und Licht hing wieder aus. Morgen soll ich nochmal hin, der Mann wird immer unfreundlicher am Telefon. Nun ist meine Frage, falls er es wieder nicht hinbekommt, kann ich vom Vertrag zurücktreten? Was an Geld kann ich alles zurückholen? Es wird ja auch mit Arbeitsstunden berechnet, kann ich die auch zurückverlangen oder nur die Materialkosten? Ich hab schon gegoogelt aber ich Blick da nicht so ganz durch.
Hier ist noch ein Bild der Rechnung
1 Antwort
Das Geld für die geleistete Arbeit und das Material wirst du wohl eher nicht zurückbekommen. Immerhin wurde die Leistung ja erbracht. Dass damit das eigentliche Problem nicht behoben wurde, kann ja verschiedene Ursachen haben. Vielleicht liiert der Fehler ja wo anders…
Und wenn Arbeiten ausgeführt werden, die man nicht beauftragt hat, sollte man das direkt reklamieren. Nachdem bezahlt wurde, ist da wohl nicht mehr viel zu machen. Davor schützt dann nur zuvor einen schriftlichen Auftrag zu erteilen, über das, was gemacht werden soll.