Auto binnen Jahresfrist mit Gewinn verkauft. Spekulationsgewinn?

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Kann sein. Lies mal hier:

"Schließlich zählen in einer Übergangszeit auch Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Dazu gehören zum Beispiel der eigene Pkw, die Möbel, das eigene Boot, der Campingwagen oder das Wohnmobil. Der Bundesfinanzhof hat nämlich Verluste aus dem Verkauf solcher Alltagsgegenstände steuerlich anerkannt (BFH-Urteil vom 22.4.2008, IX R 29/06, DStR 2008 S. 1191).

Da bei solchen Alltagsgeschäften fast immer Verluste anfallen, soll mit dem Jahressteuergesetz 2010 das BFH-Urteil ausgehebelt und in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG der Hinweis eingefügt werden, dass Veräußerungsgeschäfte mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Diese geplante gesetzliche Neuregelung soll erstmals auf Veräußerungsgeschäfte angewendet werden, bei denen die Gegenstände nach der Verkündung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt angeschafft wurden. Das wird noch im Jahr 2010 der Fall sein."

Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-39129.xhtml?currentModule=home

Aber vermutlich wird diese Gewinn-/Verlustdeklaration einfach vergessen, weil einfach noch nicht bekannt ist.

Ja das kann schon sein. Ich weiß nicht ob es eine Ausnahme für PKW gibt, aber grundsätzlich sind Objekte die man weniger als ein Jahr in seinem Besitz hatte und die dann mit Gewinn weiterverkauft werden zu versteuern. Wenn man den PKW selber genutzt hat, dann könnte es schon eine Ausnahmeregelung geben (ist bei Häusern auch so). Natürlich sind hier keine kleinen Dinge gemeint, aber ich glaub sobald man einen Gewinn von mehr als 600€ (bei dem Wert bin ich mir aber nicht sicher) macht, dann muss man das eigentlich angeben... Das selbe gilt wie vorher schon gesagt auch für feste Objekte wie ein Haus, hier ist die Zeitspanne aber 10 Jahre (wenn man nicht selber drin gewohnt hat)...