Sehr geehrte Damen und Herren,
an unserer Universität im Bereich Jura befassen wir uns für eine Hausarbeit momentan mit dem Thema "Umtausch-Betrugs-Prävention im Einzelhandel".
Wir möchten Sie um Stellungnahme bitten, wie Sie sich vor folgendem Szenario schützen:
1) Person A geht am Montag einkaufen und kauft sich Ware X.
2) A legt die Ware zuhause ab und geht am Dienstag mit dem Kassenbon erneut in den Laden.
3) A holt sich die gleiche Ware erneut vom Regal, geht zur Kasse und behauptet, er wolle sie umtauschen (dabei hat er sie gar nicht in den Laden von zuhause hinein gebracht, sondern einfach erneut aus dem Regal genommen - er tut also so, als würde sie ihm bereits gehören).
4) A legt den Kassenzettel vor und der Kassierer bezahlt ihn das Geld aus (die von ihm gekaufte Ware liegt aber zuhause).
Sicherlich ist dies durch Kameraufnahmen dann auch zu erfassen - was machen Sie aber, wenn sich die Person mit Perrücke etc. verkleidet und somit nicht identifizierbar ist?
Wie schützen sie sich hiervor? Nehmen Sie nur Ware zurück, wenn die Kunden auf unmittelbarem Weg nach Betreten des Ladens zur Kasse laufen? Hat jeder Artikel eine genaue Erfassung? Die EAN's / Strichcodes sind doch nur allgemein und können nur dem Artikel generell, aber nicht einzeln zugeordnet werden?
Besten Dank im Voraus!