Anmeldung zu spät?
Hallo zusammen, ein Freund von mir ist Student und ist am 30.06.2022 ausgezogen, er wohnte damals im Wohnheim. leider konnte er nicht nicht schnell eine Wohnung finden und wohnte nur bei Freunden und auch Zwischenmiete und hatte er danach entschieden in einer anderen Stadt zu wohnen und weiter zu studieren. Er hat jetzt eine Wohnung gefunden und die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter gekriegt, dass er am 01.05.2023 eingezogen. Er muss jetzt anmelden , er muss das Meldeformular ausfüllen, aber auf dem Formular steht das Auszugsdatum , soll er eingeben, dass das Auszugsdatum am 30.06.2022 oder eine neues Datum z.B 30.04.2023 ? Soll er für die späte Anmeldung bezahlen? Kann er Probleme bekommen?Vielen Dank im Voraus 🙂
3 Antworten
Er kann ein späteres Datum nennen oder angeben, wie es war. Mit einem Ordnungsgeld brauch er nicht rechnen. Ich hab in der Praxis noch nie erlebt, dass es verhängt wurde.
Er kann auch darlegen, dass er in der Zwischenzeit immer nur für kurze Zeit bei Freunden "auf der Couch" untergekommen ist.
Er hätte sich halt per 30.6.22 abmelden müssen und wäre dann OFW gewesen. Es kann ein Bußgeld verhängt werden, theoretisch bis zu 1.000,-€, tatsächlich wohl aber eher unter 100,-€. Die Höhe des Bußgeldes ist Ermessenssache.
Nun aber deshalb Falschangaben machen zu wollen, halte ich nicht für eine gute Idee.