Airbnb versteuern als Student?
Hallo liebe Leute,
momentan vermiete ich meine Wohnung ab und an auf Airbnb, wenn ich unterwegs oder im Urlaub bin. Nun stellt sich für mich als Student die Frage: Muss ich die Einnahmen versteuern, wenn ich unter der Freibetragsgrenze liege? Oder kann ich die einfach einstecken und muss diese nirgends geltend machen?
Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
Schlicht und einfach - Du bist wenn Du weitere Einkünfte erzielst, zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet , allerdings wirst Du mit derlei Einnahmen ( AirBnB abzüglich Deiner eigenen Mietzahlungen ) wohl kaum "die Schallgrenze" - sprich das Existenzminimum = 9744 Euro z.B. in 2021 überschreiten. Also wird auch keine Steuerforderung auf Dich zukommen.
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html
Schlicht und einfach - Du bist wenn Du weitere Einkünfte erzielst, zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet , allerdings wirst Du mit derlei Einnahmen ( AirBnB abzüglich Deiner eigenen Mietzahlungen ) wohl kaum "die Schallgrenze" - sprich das Existenzminimum = 9744 Euro z.B. in 2021 überschreiten. Also wird auch keine Steuerforderung auf Dich zukommen.
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html
Wenn du unter dem Freibetrag bist, dann musst du eine NV-Bescheinigung abgeben.
Nichts melden wäre „Steuerhinterziehung“
Nein, zumindest dann nicht, wenn es sich um einen echten Minijob handelt, bei dem der Arbeitgeber die 2 % pauschale Lohnsteuer zahlt - den muss man in der Steuererklärung nicht angeben.
Der Arbeitgeber entscheidet allerdings darüber, wie abgerechnet wird. Wenn der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung erhält, dann wurde nicht pauschal versteuert und die Einkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben. Da der AG die Daten direkt ans Finanzamt meldet, würden Sie von dort aus ergänzt, wenn man sie nicht selbst erklärt.
Zählt das dann eigentlich auch für z.b. 450€ jobs?