Mach am besten Online-Banking. Dann kannst du die Vormerkungen rechtzeitig sehen und für Liquidität auf dem Konto sorgen.

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Eine Sparkasse kann Konten in deinem Vertrag auf inaktiv setzen. Schau aber auch mal in deinem Online-Banking nach, ob du deinen Zugang dort selbst bearbeiten kannst. Es gibt diese Funktion auch dort, sofern deine Sparkasse das freigeschaltet hat.

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Wozu? Nutze die Dienste einfach nicht.
Wenn eine Lastschrift eingezogen wird, liegt dem in der Regel auch irgendeine kausale Vereinbarung zugrunde. Und wenn nicht, kann man Lastschriften widersprechen. Daher muss nichts gesperrt werden.

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Es gibt verschiedene Sperren. Kommt drauf an, was du damit erreichen willst. Keine Verfügung heißt, dass keine Sollbuchungen erfolgen, aber Eingänge verbucht werden. Bei Keine Buchung ist natürlich alles dicht.

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Bei vielen Sparkassen kann man die Vollmachten mittlerweile über das Online-Banking verwalten. Gib mal auf der Homepage deiner Sparkasse den Begriff „Vollmachten“ ein.

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In der Regel sollte ein Anruf bei deiner Sparkasse ausreichen, um den Zugriff auf dein Konto löschen zu lassen.
Die TAN-gesicherte Nachricht gibt es seit einiger Zeit nicht mehr.

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Nur weil man eine Überweisung beauftragt, heißt das nicht, dass sie auch ausgeführt wird. Da muss ja auch Deckung auf dem Konto sein. Die einzig wahre Quittung ist der Kontoauszug, wo die Belastung auch wirklich zu sehen ist.
Die Überweisungsnachfrage stellt immer der Auftraggeber bei seiner Bank.

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Bei beleghaften Überweisungen gilt als gesetzliche Ausführungsfrist Einreichungstag +2 Bankarbeitstage. Kann also sein, dass sie erst am Mittwoch gebucht wird.
Besser ist es grundsätzlich, Online-Banking zu machen. Hier gilt +1. Bei eiligen Überweisungen könnte man sogar eine Echtzeitüberweisung machen. Die wird auch an Feiertagen ausgeführt.

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Um was für eine Art Zahlung es sich handelt, muss die Bank schon feststellen können. Solltest du die Zahlung nicht selbst autorisiert haben, solltest du das Geld meiner Meinung nach wiederbekommen. Schau dir dazu mal die Online-Banking-Bedingungen zum Thema Haftung an. Trotz allem würde ich mir mal erklären lassen, wie dass „gehackt“ worden sein soll. Mir wäre das zu allgemein.

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Das ist schwammig formuliert. Wurde eine Überweisung von deinem Konto getätigt oder war es eine Kreditkartenzahlung?

Bei ersterem stellt sich immer die Frage, wo der Täter die Zugangsdaten her hat bzw. ob du ggf. gegen deine Sorgfaltspflichten verstoßen hast. Denn „mal eben so“ kommt man nicht an ein Konto heran.

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Bei den Sparkassen ist das Postfach wie der Briefkasten zu Hause. Was eingeworfen wird, gilt als zugestellt. Daher werden dort keine Zwangsauszüge mehr zugeschickt. Dort wird auch nichts aus dem Postfach gelöscht.

Schau mal in die Bedingungen für die elektronischen Kontoauszüge deiner V+R Bank, wie das geregelt ist.
Die Bank schickt Auszüge zu, um ihrer Rechenschaftspflicht nach HGB nachzukommen und damit du die Widerspruchspflichten einhalten kannst. Das ist unabhängig davon, ob man Online-Banking nutzt oder nicht. Relevant sind die Bedingungen.

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Ja, das geht. Die Sparkassen hängen alle an demselben Rechenzentrum, nämlich der Finanz Informatik. Jede Sparkasse kann jedoch für sich entscheiden, ob es zulässt, ob ein Fremdkunde auf seine Konten bei einer anderen Sparkasse zugreifen kann, d. h. man kann nicht garantieren, dass das bei allen Instituten funktioniert.

Du legitimierst dich dann mit Karte und PIN und bekommst deine Daten angezeigt und kannst auch Überweisungen etc. machen. Die Sparkasse, an deren Terminal du stehst, bekommt deine Daten zu keiner Zeit mit.

Was genau nicht geht, ist das was Privatier59 geschrieben hat. Du kannst keine beleghafte Überweisung bei einer fremden Sparkasse abgeben, denn du bist kein Kunde Kunde dort. Jede Spk. ist eigenständig und hat ihren eigenen Kontenkreis. Und das altbekannte Finanztransfergeschäft mit Einzahlung plus Gebühren haben die meisten Institute wg. des hohen Aufwands und der hohen Anforderungen an das GWG mittlerweile eingestellt.

Das beste ist, Online-Banking zu machen. Denn in den kommenden Jahren werden auch diese Terminals nach und nach verschwinden. Eine Sparkasse hat schon angefangen: https://www.ruhrnachrichten.de/schwerte/alle-ueberweisungsterminals-der-sparkasse-werden-ende-september-2021-abgeschaltet-plus-1395957.html

Das Thema ist aber auch nicht wirklich neu: https://www.der-bank-blog.de/sb-zonen-in-kreditinstituten/retail-banking/21467/amp/

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Solange der Betrag noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, könnte der Rückruf noch klappen. Befindet sich das Geld nach der Gutschrift schon im „Machtbereich“ des Empfängers, muss er zustimmen. Sonst bleibt nur noch der zivilrechtliche Rechtsweg wg. ungerechtfertigter Bereicherung.

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Definiere, was „viel zu unsicher“ für dich bedeutet, wenn du sagst, dass Online-Banking für dich nicht in Frage kommt...

Du siehst, dass dir das Online-Banking durchaus Zeitvorteile bringt, selbst wenn es nur als Plan-B-Lösung zur Verfügung steht, so wie für deine aktuelle Situation. Denk mal drüber nach.

Klar kannst du es per Post schicken. Dauer: Postlaufzeit + 2 Tage max. Bearbeitungsdauer durch die Bank. Dann ist das Geld auch schon beim Empfänger.

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Bei den Ratschlägen sträuben sich mir die Nackenhaare. Im Innenverhältnis ist das mit dem Vertrauen die eine Sache, aber im Außenverhältnis zur Bank verstoßt ihr alle gegen die geltenden Online-Banking Bedingungen. Diese sollen euch ja gegen Missbrauch schützen. Sofern nämlich das Innenverhältnis zerrüttet ist und es zu unrechtmäßigen Verfügungen kommt, kann kein Nachweis durch die Bank erbracht werden, wer die Verfügung tatsächlich vorgenommen hat. Es gibt ja nur einen Teilnehmer. Zum eigenen Schutz sollte jeder, der Online-Banking machen will, sich auch selbst freischalten lassen. Ich würde meinem Sohn ggf. ein Online-Banking-Limit setzen. Und das mit den IP-Adressen ist quatsch. Eine Bank hat besseres zu tun, als seine Kunden zu überwachen, von wo aus die OnB machen. Das wird nur im Schadensfall relevant, da darüber festgestellt werden kann, von wo aus die Transaktion durchgeführt wurde.

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