Verfügung über Vermögen bei Verheirateten wenn längere Erkrankung, z.B. Koma?
Kann der Ehegatte über das gemeinsame Vermögen verfügen, wenn der Partner einen Unfall hat und längere Zeit im Koma ist oder Pflegefall wird. Wie ist da vorzugehen? Muss derjenige entmündigt werden, wenn z.B. der Hausverkauf notwendig wird.
Pflegefall,
unfall