Muß man als Mieter den Handwerker zahlen, wenn die Heizung nicht funktioniert, u. dieser feststellt, daß kein Wasser im Heizkessel ist und dieses demzufolge füllt (Gasheizung, mit eig. Wasserkessel).Zählt das zu Kleinreparaturen gem.Mietvertrag? An den Heizkessel kommt man gar nicht direkt dran, demzufolge kann der Schaden nicht durch den Mieter verursacht worden sein und : das Wasser sollte nicht ausgehen, ein techn. Defekt. Kann der Vermieter trotzdem Kostenübernahme fordern?