Wenn ein Steuerinländer wohnhaft in Deutschland ein Unternehmen im Ausland hat, so ist dieses nach bestimmten Vorgaben (Außensteuergesetz, Sitz Geschäftsführung/Gesellschafter) in Deutschland zu versteuern.
Beispiel:
Limited in Irland (Geschäftsführender Inhaber in Deutschland), wäre hier mit einer Kapitalgesellschaft gleichzustellen. Die Limited in Irland startet ein größeres Crwodfunding z.B. 100.000 EUR.
Fragen:
1) Welche Umsatzsteuer ist auf die Einnahme zu zahlen, die in Irland 23%, die in Deutschland 19% oder sogar beide?
2) Wenn das Einkommen in Deutschland wie eine Kapitalgesellschaft zu versteuern ist, welcher Hebesatz wird bei der Gewerbesteuer für Irland bzw. für das Ausland angesetzt? Oder wird der genommen, an dem der Gesellschafter seine Wohnadresse hat?
3) Wenn der Gewinn der Limited in Deutschland als Kapitalgesellschaft versteuert wird, ist dieser Gewinn dann auch noch zusätzlich nach dem irischen Körperschaftsteuersystem mit 12,5% zu versteuern?