Hallo,

wie verhält es sich nach dem Tod der Mutter (3 Kinder), wenn die Geschwister sich einig sind über die Aufteilung der Gegenstände aus derer Wohnung, sie die mitgenommen haben und 2 Tage später das Testament gefunden wird, in dem ein Kind der Erbe ist? Darf das erbende Kind die Herausgabe der Gegenstände verlangen? Die enterbten Kinder haben sich einen Anwalt genommen, der von jedem Kind 50,-€ anbot, was von ihrem Pflichtteil abgezogen werden könne. Die Gegenstände haben aber einen Wert von ca. 2000,-€. Es liest sich so, als würden die Enterbten den neuwertigen Hausrat/Gegenstände nicht herausgeben wollen.