Wenn man jemanden für sein Konto eine Vollmacht erteilt, dann hat er ja theoretisch freien Zugriff auf das Vermögen und kann das Geld auch abheben oder ausgeben. Wird das vom Finanzamt als Schenkung ausgelegt?
Gilt es beim Finanzamt als Schenkung, wenn man jemanden für sein Konto bevollmächtigt?
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