Hallo zusammen!
Angenommen ein Schwiegersohn hat bei seinen Schwiegereltern ein zinsendfälliges Privatdarlehen in gleicher Höhe bei jedem Schwiegerelternteil aufgenommen.
Ist es nun möglich, die Darlehen durch Schenkung in Höhe des Freibetrags zu verkürzen, wenn im Vertrag Sondertilgungen jederzeit und unbegrenzter Höhe vereinbart sind? Oder wird der Freibetrag dann quasi durch die durch die Schenkung verloren gegangenen Zinsen teilweise "aufgefressen"? Eigentlich ist es doch egal, ob die Schenkung in bar an den Darlehensnehmer geht und dieser dann den Kredit tilgt oder dieser direkt teilerlassen wird um ebendiesen Freibetrag.
Ferner ist doch für jedes Darlehen der Freibetrag von 20.000 erneut nutzbar, da es sich um 2 verschiedene Darlehensverträge mit verschiedenen Personen handelt, oder?
Vielen Dank!