Es lässt sich schlecht einschätzen. Es kommt auf die Störung/Auswirkung konkret vor Ort an. Für die Einräumung einer solchen Baulast kann unter Umständen eine Entschädigung von bis zu 50 Prozent des Wertes der nicht mehr bebaubaren Fläche angemessen sein. Dies ist jedoch nicht zwingend und auch Verhandlungssache.

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