Das Finanzamt hat keinen direkten Zugang zu den Konten. Es gibt nur eine Abfrage-Möglichkeit (insbesondere für Sozialkassen) danach, wo jemand ein Konto hat, aber nicht auf Kontostand oder gar Umsätze bezogen. Im Zweifel muss man dann Kontoauszüge vorlegen - fallbezogen. Im Prinzip muss ein Grund für diese Abfrage vorliegen.

Die Banken melden von sich aus höchstens Verdachtsfälle bei Geldwäscheprüfungen. Es gibt da noch die Meldepflicht nach AWV - Außenwirtschaftsverordnung, die Daten werden aber nur zu statistischen Zwecken eingeholt. Das muss man selber nach Geldeingang / Überweisung tun (Betragsgrenze 12.500 EUR) Weitere Informationen bei der Bundesbank:

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/grenzueberschreitende_zahlungsmeldungen.html?docId=120988#120988

Ob ein verklausulierter Verwendungszweck gegen Verdächtigungen hilft? Wohl kaum .... Ehrlich währt am längsten, auch in Steuerfragen.

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Seit Umsetzung der SEPA-verordnung ist nur noch der IBAN das alleinige Merkmal mit dem die Banken die Buchung vornehmen dürfen. Ein BIC ist innerhalb des EWR gar nicht mehr nötig, ob bei SEPA-Zahlungen in die Schweiz die Bank den BIC verlangt, kann sie entscheiden (müsste aber nicht - es gibt dafür genauso Listen wie bei anderen Ländern). Ob natürlich die Bank trotzdem immer noch ihren Kontonummer-Namensvergleich im Hintergund laufen hat, der vor der SEPA eigentlich Pflicht war, liegt in eigener Hoheit. Aber selbst mit diesem sind Zahlungen an eine Firma mit/ohne Zusatz wie GmbH CoKG aA Ltd. SE egal. Auch Buchstabendreher sind in der Regel unschädlich. Es sollte halt passen - an MickeyMouse sollte man nicht gerade senden.

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Eine Rückgabe einer Lastschrift (SEPA Basis) ist 8 Wochen nach Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen möglich. Diese Rückgabe wegen Widerspruch dauert durch die Systeme so lange, wie sonst eine Überweisung (auch) dauert. Also je nachdem wann du im Online - Banking die Aktion gestartet hast (in Bezug auf die Annahmezeiten) geht der Datensatz sofort oder am nächsten Tag auf die Reise. Nun hängt es davon ab, wo das andere Konto ist ( gleiche Bank - sofort, ganz woanders ... dauert länger) aber am folgenden Werktag ist die Rückbelastung auf dem ursprünglichen Konto. Plus Gebühren der beiden Banken. Ob das dann sofort auf einem Kontoauszug zu sehen ist oder erst beim nächsten Tagwechsel, hängt von der Bank und deren Systemen ab. Wann dann der Kontoauszug gezogen wird ....

Die Rückgabe muss deine Bank ohne Begründung akzeptieren, ob die Rückgabe rechtens ist, ist damit nicht gesagt. Falls nicht darf die Firm (Yoga Kurs) alle Bankgebühren und eine eigene Gebühr oben drauf anfordern. Mahnung, Inkasso Anwalt etc. - noch mal Gebühren...

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Wie schon geschrieben - der Vermieter muss sich Gläubiger-ID bei der Bundesbank besorgen und jedem Mieter eine Mandatsreferenz zuweisen. Bei seiner Bank braucht er eine neue Inkassovereinbarung und Software, die das SEPA-XML-Format erzeugt. Das ist aber alles seine Sache - was er darüber hinaus an seine Mieter geben muss: so ein Schreiben, wie es jetzt alle Lastschrift-Ziher an ihre Bezogenen geben: eine Umwidmungsmitteilung, mit der er sich auf das SEPA-Verfahren bezieht, die Gläubiger-Id und Mandatsreferenz sowie das Datum der Umstellung an die Bezogenen mitteilt. Und das sollte mindestens 14 Tage vor der ersten SEPA-Lastschrift passieren.

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Ob der BIC BANKDEFF oder BANKDEFFXXX lautet ist sehr wohl egalt. Die ersten 8 Stellen sind die sogennante "legal identity" - technisch ist ein BIC immer 11 Stellen lang. Die "Hauptstelle" wird durch XXX gekennzeichnet.

Andere Kennzeichen in diesen 3 Stellen sind aber meist sehr wohl wesentlich - es ist ein Unterschied ob mein Konto bei der Sparkasse Oberhessen (Freidberg) mit dem BIC HELADEF1FRI oder bei der Landesabnk Hessen Thüringen (auch HELABA genannt) mit dem BIC HELADEFF (bzw. HELADEFFXXX) habe. Technisch kann man daraus ablesen: die Sparkasse macht selber kein SWIFT und hat in dem Netzwerk eine Unteradresse der Landesbank.

Im Gegensatz dazu ist es bei den Filialen der (a) Commerzbank oder (b) Postbank egal, ob ich (a) COBADEFF860 (Coba Leipzig) bzw. (b) PBNKDEFF100 (Postbank Berlin) oder (a) COBADEFF bzw. (b) BPNKDEFF angeben. Da kommt technisch alles an der gleichen Stelle an und wird dann anhand der BLZ+KTO innerhalb der IBAN weiter verarbeitet.

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weil die EU-Preisverordnungen nur für die EU gilt und nicht für Europa ... manche Banken nehmen dafür Gebühren manche nicht ...

was mich wundert: die Gebührenangaben und der umgerechnete Betrag müssen zusammen passen - der umrechnungskurs muss auch angegeben sein - das ist Folge der sogn. Transparenzrichtlinie - dem Kunden muss es möglich sein nachzurechnen.

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Die Verbindung zur Bank ist verschlüsselt (https), direkt vom laptop aus - das öffentliche Netzt kann so nichts mitlesen. Die Gefahr an so einem Ort geht eher von Zuschauern aus und wie man mit der TAN-Liste umgeht (sofern noch nicht auf andere Methoden umgestiegen). Die üblichen Sicherheitsregeln auf dem Laptop vorausgesetzt ...

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es kann aber auch gut sein, dass deine Bank gar nicht feststellen kann, dass der von dir angegebene BIC falsch ist - du schreibst: 3 Buchstaben vergessen. Wenn du also statt BANKGRAAXYZ (die letzten drei Buchstaben von einem 11stelligem BIC sind der sogenannte Branchecode), nur BANKGRAA angegeben hast, geht die Zahlung an die "Zentrale" BANKGRAA der Branche BANKGRAAXYZ. Je nach deren Verarbeitungslogik wird die Zahlung dann (mit Verzögerung) an die Branche weitergegeben oder zurückkommen. Bei SEPA gilt hier die Regel "in 3 Tagen am Zielkonto" (vorausgesetzt die Angaben sind richtig) oder aber die Regel "die empfangende Bank hat 3 Tage Zeit für die Rückgabe" (jeweils Bankarbeitstage). Nach den Interbanken-SEPA-Regeln sollte der volle Betrag zurückkommen, aber ob sich die Griechen daran halten ... lass es uns wissen!

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