Den Pool (also die Materialkosten) kannst du steuerlich gar nicht ansetzen.

Was du steuerlich geltend machen kannst, sind die Lohnkosten, wenn du einen Handwerker beauftragst. Das wird dann im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen angesetzt und zwar 20% der Lohnkosten, bis max. E 4.000,-- im Jahr.

Voraussetzung ist eine ordentliche Handwerkerrechnung, in der die Lohnkosten ausgewiesen sind und die Bezahlung muss zwingend per Banküberweisung erfolgen, die du in der Steuererklärung per Kontoauszug nachweisen musst.

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Ich will den Banken ja nicht zu nahe treten, aber von wirklich guten Beratungen habe ich noch nicht allzu häufig gehört. Eine vernünftige Beratung wird zu beginn sicher ein mehrmaliges Beratungsgespräch erforderlich machen, um eine sinnvolle Strategie zu entwickeln. In der Folge reichen dann normalerweise einmal im Jahr Check-Up-Termine aus. Die Rentenlücke wird sich sicher nicht mehrmals im Jahr verändern und gesetzliche Änderungen sind meist auch nicht sooo plötzlich.

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Der Zinszins-Effekt macht sich umso stärker bemerkbar, je länger die Geldanlage an sich läuft. Bei kurzfristigen Sparbriefen lässt sich zwar ein gewisser Zinszins-Affekt erzielen, wenn man das Kapital wieder anlegt, aber die Zinskonditionen von kurzfristigen Sparbriefen sind für längerfristiges Sparen eher ungeeignet.

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