Grundsätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge erst einmal sinnvoll und zu empfehlen.

Du fragst hier offensichtlich nach einer versicherungsbasierten Variante. Daher beziehe ich mich im Folgenden auch nur darauf:

Es sind in der bAV ein paar zusätzliche Dinge zu beachten, die im Gegensatz zu einer privaten Lösung eine Rolle spielen (werden).

Der AG ist Versicherungsnehmer und hat das Gestaltungsrecht (z. B. Anbieterauswahl). Bei einem AG-Wechsel hast du Anspruch auf Portierung des Vertragsguthabens, d. h. wenn dein neuer AG deinen Anbieter nicht zulässt, kannst du das Vertragsguthaben auf den neuen Vertrag ünertragen lassen, nicht aber den Vertrag fortführen. Dabei gibt es immer finanzielle Reibungsverluste, insbesondere bei provisionsvergüteten Verträgen. Durch den neu abzuschließenden Vertrag fallen wieder neue Abschlusskosten an.

Macht man dieses Spielchen mehrmals, schmelzen die Erträge massiv dahin. Und AG-Wechsel sind heute ja durchaus an der Tagesordnung.

Problematisch ist leider auch, dass es sehr viele Produktlösungen im Markt gibt, bei denen der Ertrag zum überwiegenden Teil aus steuerlicher und SV-Förderung der Beiträge kommt. Die Erträge, die der Vertrag selbst erwirtschaftet sind oft eher überschaubar.Dafür werden dann noch die Auszahlungen im Alter besteuert und mit SV-Beiträgen belegt. Die Steuer fällt häufig nicht so ins Gewicht. Die KV und PV-Beiträge für GKV-Versicherte schmälern die Rente jedoch erheblich.

Es kommt also schon sehr auf die individuelle Situation an, ob eine bAV wie sie dir angeboten wurde wirklich sinnvoll ist.

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Als komplett unerfahrener Anleger mit Währungen spekulieren? Respekt vor deinem Mut zum Risiko.

Russland könnte auch pleite gehen und ob deine Rubel dann noch etwas wert sind?

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Wenn du von Verzinsung der Lebensversicherung sprichst, kann es sich ja nur um eine klassische Variante mit garantierter Verzinsung und nicht garantierter Überschussbeteiligung handeln. Die Gesamtverzinsung hierfür wird sicher weiter sinken. Die garantierte Verzinsung wird wahrscheinlich (zumindest auf absehbare Zeit) nicht angegriffen.

Ich finde die Gesamtverzinsung vieler klassischer Policen angesichts des meist langen Anlagezeitraumes auch unbefriedigend. Mit Verzinsung meine ich jetzt die tatsächliche auf den Beitrag bezogen und nicht die ausgewiesene der Versicherer. Mit einem Garantieprodukt wird allerdings kaum mehr machbar sein.

Ob eine Beitragsfreistellung sinnvoll ist, um die Beiträge anderweitig zu investieren, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn du ein höheres Anlagerisiko beispielsweise über Aktienfonds wie du geschrieben hast eingehen möchtest, halte ich das im Grundsatz für richtig, aber du wechselt damit die Risikoklasse komplett.

Die m. E. richtige Vorgehensweise wäre eher die, dass du erstmal berechnest oder berechnen lässt, wie hoch dein AV-Bedarf ist, welche Sparleistung du erbringen kannst und welche durchschnittliche Rendite du benötigst. Dann kannst du wahrscheinlich besser beurteilen, welches Anlagerisiko du eingehen solltest, um mit einer realistischen Sparrate deine Altersvorsorgeziele zu erreichen.

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Ich gehe mal davon aus, du meinst einen Aktienfonds.

Eine TER von 1,7% ist in Deutschland ein durchschnittlicher Wert. In der TER sind allerdings nicht alle Kosten enthalten, die in einem Aktienfonds anfallen.

Wesentliche Kostenarten, die nicht in die TER einfließen sind noch:

Tradingkosten mit durchschnittlich 1,4% Ausgabeaufschlag Performance Fees durchschnittlich 0,3%

So kommt man bei einem aktiv gemanagten Fonds schnell auf über 3% RiY

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Das kann man so nicht genau sagen. Der garantierte x-Teil ist ziemlich sicher. Bei dem y-Teil ist es bei den Gesellschaften sehr unterschiedlich geregelt, welchen Anteil der nicht garantierten Teile du zwischenzeitlich "erarbeitet" hast. Wie ist denn der x-Wert gestaltet? Handelt es sich um eine klassische Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung? Dann werden die nicht garantierten Anteile in den nächsten Jahren sicher sinken, da die Berechnungen auf den heute gültigen Überschusszinssätzen beruhen und angesichts des langfristig niedrigen Zinsniveaus kaum realistisch sind.

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Bei den meisten Versicherern sind diese Fondswechsel kostenlos. Die Anzahl der kostenlosen Wechselmöglichkeiten ist allerdings meist begrenzt.

Mögliche Kosten sind jedoch recht unterschiedlich und daher nicht allgemein zu beantworten. Da musst du im Bedingungswerk nachlesen.

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Mir würde jetzt auf Anhieb kein Grund einfallen, warum das nicht durch den Gebäudeversicherer reguliert werden muss, sofern die Fußbodenheizung beim Abschluss der Versicherung angegeben wurde. Danach wird meist gefragt.

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Das sinnvollste wird sein, bei Ende des Arbeitsverhältnisses die Versicherungsnehmereigenschaft auf die Tochter zu übertragen und den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Die laufenden Kosten werden dann sicher deutlich niedriger sein, da sich die Angaben im PIB auf den aktuellen (zahlungspflichtigen) Status beziehen.

Nach dem Studium, also nach 4-5 Jahren, wird der Vertrag zwar wohl kaum in der jetzigen Form wieder aufleben können, aber das Vertragsguthaben kann dann auf einen neuen Vertrag übertragen werden. Das kann bei derselben Gesellschaft erfolgen oder bei einer anderen. Das kommt auch den zukünftigen Arbeitgeber an.

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Mit den Interessenkonflikten in der Anlageberatung sind die Konflikte gemeint, die entstehen können, wenn Provisionsinteressen des Beraters den Kundeninteressen widersprechen. Um dies zu vermeiden, sind Provisionszahlungen für den Kunden offen zu legen. Dies soll dem Kunden zumindest die Möglichkeit geben, eine Anlageempfehlung auch unter dem Gesichtspunkt möglicher Eigeninteressen des Beraters zu beurteilen.

Bei Banken und gebundenen Vertrieben besteht außerdem oft noch eine gewisse Verpflichtung oder Anreize Produkte aus dem eigenen Hause/ Konzern zu forcieren oder sogar ausschließlich zu verkaufen.

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Die Abrechnungen von LV-Gesellschaften sind nicht immer korrekt. Von daher kann sich eine Überprüfung lohnen. In den letzten Jahren gab es mehrere Urteile, die dazu geführt haben, dass man Nachzahlungen einfordern konnte. Ich selbst habe einen üppigen Nachschlag bekommen, da Stornoabzüge nicht richtig transparent eräutert waren und somit zu Unrecht abgezogen wurden. Muss man im Einzelfall prüfen (lassen).

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Auf der Seite vom Bund der Versicherten gibt es Informationen darüber: https://www.bundderversicherten.de/Lebensversicherung/Verkauf-KLV

Ich denke, dass ein Verkauf kaum noch interessant ist, da es seltenst Angebote gibt, die mehr zahlen als bei Kündigung heraus käme.

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Kann schon. Die Frage stellt sich nach der Sinnhaftigkeit.

Für Arbeitgeberzuschüsse macht das natürlich Sinn, weil es auch meist anders gar nicht geht.

Für Entgeltumwandlung sollte die Restlaufzeit bis zum Rentenbeginn noch Minimum 10 Jahre betragen, besser wäre länger.

Bei Mischfinanzierung muss man dann schon genau rechnen, ob sich kürzere Restlaufzeiten lohnen.

Trotz hoher Förderung in der bAV kann eine andere Form des Altersvorsorgesparens sinnvoller sein.

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Wenn man die von hypthekenteam beschriebenen Grenzen einhält, fallen keine Schenkungssteuern an. Grunderwerbsteuern fallen auch nicht an, da erstens Schenkung und zweitens von Eltern auf Kinder. Also fallen nur die Kosten für den Notar und die Gerichtskosten an.

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Wie Primus richtig schreibt, ist das sehr individuell.

Zur Einschätzung der Kosten eines Pflegeheimplatzes bietet der folgnde link eine gute Orientierung: http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/

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Na ja, es gibt formale Qualifikationen, die zwischenzeitlich erbracht werden müssen, wie beispielsweise einschlägige Berufsausbildungen, Sachkundenachweise IHK, etc.. Das ist auch gut so, dass nicht mehr jeder Hansel Finanz- und Versicherungsprodukte vermitteln darf wie früher. Du kannst unter www.vermittlerregister.info nachschauen, ob er als Versicherungsvermittler oder/ Finanzanlagenvermittler registriert ist.

Die formalen Qualifikationen sind aber häufig nur ein Mindeststandard, um bestimmte Beratungen/ Produkte überhaupt anbieten zu dürfen. Das sagt aber nur bedingt etwas über die wirkliche Qualifikation aus. Es gibt z. B. auch gute und schlechte Ärzte, die jedoch alle ihre Facharztprüfung geschafft haben.

Als wichtigere Faktoren sehe ich eine gute Marktkenntnis und eine große Erfahrung in der Beratungspraxis des Beraters und dann muss es auch noch menschlich passen.

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Schau mal hier: http://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Versicherungen/LRSVersicherung/09_kuerzung_rente.html Vielleicht beantwortet das deine Frage.

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Wenn der Mann Entgeltumwandlung machen würde, so wie du dir das vorstellst, hätte er keinerlei positiven Effekt, da er keinerlei Beitragsförderung hat und später die bAV-Leistungen in voller Höhe versteuern muss. SV-Beiträge muss er zwar nicht zahlen, da PKV-versichert, aber die Besteuerung reicht ja schon als Nachteil, oder? Dann doch lieber gleich eine private RV. Die Frau als AG hätte einen geringfügig kleineren Aufwand, da der umgewandelte Anteil aus der pauschal Besteuerung heraus fällt. Ansonsten bleibt der Betrag als Betriebsausgabe gleich, egal ob als Lohn oder in die bAV gezahlt wird. Wie GAFIB richtig schreibt, würde es nur Sinn machen, um innerhalb der Minijobgrenze zu bleiben und zusätzlich Vergütung in Form einer AG-finanzierten bAV zu zahlen.

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Bei reinen Fondspolicen gibt es keine Garantie. Dafür kann das Anlageportfolio entsprechend aktienlastiger gestaltet werden und wird daher auch renditestärker sein, wenn die Laufzeit entsprechend lang ist und die Kostenstruktur des Versicherungsmantels und der unterlegten Fonds niedrig ist. Bei ratierlichem Sparen, wie bei Rentenversicherungen üblich, wirkt sich der cost-average-effekt positiv aus und Wertschwankungen des Aktienanteils nach unten werden das ergebnis eher verbessern. Wichtig ist zu beachten, dass bei dieser RV-Art kein fixer Auszahlungszeitpunkt vorgegeben ist, sondern immer ein möglichst großer Zeitraum. Sonst könnte das mit dem positiven cost-average schiefgehen.

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Ja, das geht. Gilt dann nur während des Dienstes. Also am besten immer eine Kundenakte im Auto haben.

Guckst du auch hier: http://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/1_Mitgliedschaft/2_Freiwillige_Versicherung/1_Wer_kann_sich_freiwillig_versichern/wer_kann_sich_freiwillig_versichern_node.html;jsessionid=68177451F4FC0C6C8E7CF2F0D142F493.live1

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Ich würde auch schon bei dem jetzigen Höchstrechnungszins keine klassische Lebensversicherung mehr abschließen, eine Rentenversicherung übrigens auch nicht. Selbst wenn so ein Vertrag planmäßig durchläuft (und wer kann das bei den Laufzeiten vorher wissen), ist die Rendite so mickrig, dass die ganzen Nachteile hinsichtlich der Kostenverteilung gegenüber anderen Anlagen dadurch nicht ausgeglichen werden können.

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