Sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen bei kommunaler ehrenamtlicher Tätigkeit pfändungsfrei. Wer stellt die Freibeträge auf einen P-Konto fest?
Sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen bei kommunaler ehrenamtlicher Tätigkeit pfändungsfrei? Wer stellt die Freibeträge fest, die den Friebetrag auf einen P-Konto erhöhent?