Hallo Liebe Forummitglieder,

in meinem Darlehenvertrag steht, dass die jährliche Sonderzahlung nur zum 31.03. getätigt werden darf. Nicht früher. D.h. Praktisch vom 23.03. bis zum 31.03. Der Bankberater meinte, dass es bei allen Banke so sie.Das kann ich aber nicht glauben.

Was meint ihr dazu?

Danke im Voraus