ohne Gesetzestexte hierzu zu kennen, klar ja! Überleg doch mal, welch Lärm entsteht jeden Tag durch Bringen u. Holen vom Kinderlärm als solches ganz zu schweigen. Jeder Mitmieter der Anlage wird auf die Barrikaden gehen. Es müssen vermutlich auch ausreichend Parkplätze vorhanden sein-also hier muß die Antwort ja lauten, genehmigungspflichtig!
Antwort
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Jeder der die Zugangsdaten hat, kann für jemanden anderen -auch ohne Vollmacht, onlinebanking betreiben. Ich mach das zB mit den Zugangsdaten meiner Mutter für sie- sie vertraut mir, das Verhältnis zwischen uns ist somit ja rein und der Bank kann es in diesem Fall ja egal sein, wer die Zahlungen veranlasst, Daueraufträge ändert usw. Ansonsten ist Deine Vermutung richtig: wer Vollmacht hat, kann auch eigene Zugangsdaten bekommen. Ist bei Nichtfamilienmitgliedern, wie zB. Firmenkonten, natürlich dann so die richtigere Form.
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