Zu 2., der eigentlichen "Steuerfrage": Ja es ist rechtens, auf die "Rente" (das meine ich als nicht ganz korrekten Oberbegriff für alle Zahlungen ohne Anspruch auf Arbeitsleistung) Steuern bezahlen zu müssen. Wieviel das im Einzelfall ist, das hängt von der Art des Ruhegehaltes ab.

Zu 1., der "Rentenfrage": hier ist die Lebenssituation zu erfassen (Wer hat wann und wie lange unter welchen vertraglichen Bedingungen einen Anspruch auf Ruhegehalt erworben?). Da rate ich dringend, einen Rentenanwalt aufzusuchen. Eine Erstberatung ist meistens nicht so teuer und manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen dafür sogar die Kosten (Polizze mal prüfen). Viel Glück!

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Grundsätzlich sind die Einnahmen richtigerweise über die beschränkte Steuerpflicht abzugelten. Die Möglichkeit, auf Antrag die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu erreichen, besteht nicht nur für Grenzpendler (wenn sie auch hier am meisten genutzt wird), ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. (Höhe des "Welteinkommens" darf das Einkommen in Deutschland nicht wesentlich, nach meiner Erinnerung 10%, überschreiten und auch nicht über einen bestimmten Gesamtbetrag, der in Etwa dem steuerfreien Mindesteinkommen entspricht.) Der Vorteil der unbeschränkten Steuerpflicht liegt in der Absetzbarkeit diverser Werbungskosten und Sonderausgaben, deren Aufzählung hier den Rahmen sprengen würden. Im Einzelfall hilft hier nur, einen Steuerberater mit den genauen persönlichen Fakten zu versorgen und die Möglichkeiten damit zu prüfen zu lassen.

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Wie billy schon sagte: nur die Fahrten zur Arbeit zählen (Arbeitstage x einfache km x 0,30€) dazu kämen noch die Fahrten zu den Seminaren (Gesamt-km, wenn der Seminarort außerhalb des regelmäßigen Arbeitsplatzes liegt, sonst wie zur Arbeit). Das gilt für alle Arbeitgeber im Jahr. Was Du während der Arbeitslosigkeit noch ansetzen kannst für Vorstellungsgespräche und zum AMS, musst Du mal selbst mal googeln. Der Fahrtkostenzuschuss ist dann noch abzuziehen und mehr geht nicht.

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