Zu 2., der eigentlichen "Steuerfrage": Ja es ist rechtens, auf die "Rente" (das meine ich als nicht ganz korrekten Oberbegriff für alle Zahlungen ohne Anspruch auf Arbeitsleistung) Steuern bezahlen zu müssen. Wieviel das im Einzelfall ist, das hängt von der Art des Ruhegehaltes ab.
Zu 1., der "Rentenfrage": hier ist die Lebenssituation zu erfassen (Wer hat wann und wie lange unter welchen vertraglichen Bedingungen einen Anspruch auf Ruhegehalt erworben?). Da rate ich dringend, einen Rentenanwalt aufzusuchen. Eine Erstberatung ist meistens nicht so teuer und manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen dafür sogar die Kosten (Polizze mal prüfen). Viel Glück!