wer nicht wagt, der nicht gewinnt allerdings: es gibt schon gute "Kopien" ala amazon, neu ist das nicht.
da seh ich keine Chance- wer selber geht, hat Pech gehabt. Ist eigentlich dem Arbeitgeber auch nicht fair, wenn es anders wär
http://www.finanzfrage.net/tipp/kosten-eines-zivilprozesses-sind-steuerlich-nun-absetzbar-egal-was-der-grund-fuer-den-prozess-war
Du hast doch sicher regelm. 1 x jähr. einen Kontoauszug bekommen- da entnehme die Ansprechstelle für Dich u. frage nach. Das macht Sinn denke ich.
Niklaus hat das sehr gut beantwortet, die Frist mit den 10 Jahren solltest du im Auge behalten!!
ich glaube schon, siehe hier: http://www.finanzfrage.net/frage/prima-klima-bauspardarlehen-habt-ihr-davon-schon-gehoert-finanzierung-photovoltaik
bei Nebel z.b. glaub ich haben die Passagiere gar keinen Anspruch auf Schadenersatz, sondern einfach nur Pech gehabt. Ich denke der Schaden für die airlines bei Unwetterbedingten Annullierungen hält sich in Grenzen.
wie es rechtlich aussieht? Rein moralisch würde ich sagen: geht gar nicht...
Spenden bis 100 Euro gehen wohl ohne Quittung durch :-)
hoffentlich hast Du eine Haftpflichtversicherung, Du bist für den Schaden haftbar zu machen.
was steht in Deinem Arbeitsvertrag hierzu?
Wohnungsbesichtigung - das darf ein Vermieter in nicht zu nah beieinanderliegenden Abständen. Fotos gehen zu weit. Das darf er nicht.Kündigen wiederrum immer- dafür gibts ja die Kündigungsfrist, siehe Mietvertrag
frag direkt am Schalter, sonst am Automaten ja.
ging mir auch schon so. Ich bezahlte vorerst nochmals, bekam das Geld dann nach Vorlage der Bescheinigung vom Doc retour.
hab folgendes im Netz gefunden, und das hört sich so aufwendig an, daß ich eher befürchte, es passiert gar nix....auch wenn es wünschenswert wäre: Der Bundesrechnungshof hat Bundesregierung und Bundestag zu einer Überprüfung der ermäßigten Mehrwertsteuer aufgefordert. Seit Einführung der reduzierten Sätze im Jahr 1968 sei das System der Begünstigungen "zunehmend unübersichtlicher und widersprüchlicher" geworden, erklärte der Rechnungshofpräsident. Das ursprüngliche Ziel der Vergünstigung, bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs zu verbilligen, treffe heute auf viele Produkte nicht mehr zu. So gelte der ermäßigte Steuersatz auch für Feinschmeckerprodukte wie Wachteleier und frische Trüffel, Mineralwasser werde dagegen voll besteuert. "Alle Erleichterungen sollten darauf untersucht werden, ob sie den gesetzlichen Kriterien nach wie vor Stand halten", forderte Engels. "Dies könnte einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Steuererhebung zu vereinfachen und wieder auf ihre ursprüngliche Zielsetzung hin auszurichten." Die derzeitigen Ermäßigungen seien häufig nicht mehr zeitgemäß, vom Regelsteuersatz oft nicht klar abgrenzbar und erforderten außerdem bei Umsetzung und Kontrolle einen hohen Verwaltungsaufwand, bemängelte der Bundesrechnungshof. Der Rechnungshof empfehle daher, den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten und Ermäßigungstatbestände abzuschaffen, die den Kriterien der Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Steuergerechtigkeit nicht Stand halten. Wie sich daraus ergebende Mehreinnahmen genutzt werden könnten, sei Sache der Politik. Insgesamt belaufen sich die Steuerbegünstigungen auf jährlich rund 20 Milliarden Euro
als Geschädigter dürftest Du die freie Wahl haben. Alles andere wäre unlogisch
Da die Schufa für die Bank kostenpflichtig ist, gibt es meines Wissens nach auch in Dt. land banken, die nicht mit der Schufa zusammen arbeiten. Vor Kontoeröffnung einfach erfragen. Oder gleich dazusagen, daß Du keine Schufaklausel unterzeichnen wirst. Das Recht hast Du. Dann darfst Du aber halt nicht überziehen, das wird so erfasst bei deinen Kontounterlagen.
hab ich auch schon mal gefragt, schau mal hier: http://www.finanzfrage.net/frage/deckt-die-zahlung-von-unterhalt-fuer-kinder-alle-kosten-oder-muss-man-z-b-zahnspange-mitzahlen
bis 31.5.2010 o. Fristverlängerung beantragen, wenn die Erklärung durch den Steuerberater gemacht wird, wird das häufig so gehandhabt
sieh mal hier: http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/altersvorsorge-mit-hartz-iv.html