Bist Du auf selbständiger Basis tätig gewesen? Dann kannst Du auch die Kosten für den Aufbau und die laufende Betreuung des Vertriebsnetzes absetzen (z.B. Kilometergeld, Kundenbesuche, Werbung etc. absetzen. Wenn Du angestellt warst, dann kannst du auf jeden Fall Umzugskosten, doppelten Haushalt, Verpflegungsmehraufwand und Familienheimfahrten steuerlich ansetzen. Schaff Dir am besten ein Steuerprogramm an oder lassDich steuerlich beraten. Das lohnt sich.

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Hallo AllesGute, die Berechnung des Unterhalts bei Trennung orientiert sich nicht an den Verdienstverhältnissen vor der Geburt des ersten Kindes. Deiner Frau steht bis zum 3. Lebensjahres des 2.Kindes Betreuungsunterhalt zu.

Höhe und Berechnung des Trennungsunterhalts: Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich, soweit es sich bei dem Unterhaltsverpflichteten um einen Alleinverdiener handelt, nach dem Erwerbseinkommen des Unterhaltspflichtigen. Von dessen Einkommen steht dem getrenntlebenden Ehegatten ein 3/7-tel Anteil des anrechnungsfähigen Nettoeinkommens zu. Sofern beide Erwerbseinkommen beziehen, steht dem Unterhaltsbedürftigen ein 3/7-tel Anteil des Differenzeinkommens zu. Für den Fall, dass Kindern Unterhalt zu zahlen ist, so ist dieser vorweg in Höhe des jeweiligen Tabellenbetrages der Düsseldorfer Tabelle abzusetzen.

Quelle und weitere Infos: http://www.sozialleistungen.info/unterhalt/trennungsunterhalt.html

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Als Verpflegungsmehraufwand kannst Du eine Pauschale für max 3 Monate geltend machen. Das wären dann 24 Euro pro Tag, an dem Du länger als 24 Stunden weg bist. Ansonsten kannst du sämtliche Kosten für die Wohnungsmiete sowie Fahrtkosten (Familienheimfahrten 1x wöchentlich) als Sonderausgaben geltend machen.

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Bei niedrigen Zinsen, wie man sie momentan noch hat, sollte man mindestens eine Tilgng von 2% wählen, ansonsten dauert es zu lange, bis der Kredit getilgt wird.

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Hallo - Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Wie sieht es diesbezüglich bei Dir und Deiner Freundin aus?

Ich gebe Dir den Rat, dass Du Deine Ausbildung auf jeden Fall beendest - schmeiss das jetzt nicht hin, Du würdest es später bereuen. Sprich mit Deinen Eltern, ob sie Dir nicht monatlich einen Betrag zusteuern, solange bis Du in einem festen Beschäftigungsverhältnis bist. Solange Du in Ausbildung bist, müssen sie Dich eigentlich unterstützen. Bekommen Eure Eltern noch Kindergeld für Euch? Das stünde Euch in diesem Fall zu, wenn ihr auszieht. Wenn gar nichts hilft, dann musst Du Dir evtl. einen Nebenjob suchen (samstags oder abends) - Dein Abeitgeber muss zustimmen!! damit ihr über die Runden kommt.

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Ein 400-Euro-Job darf meines Wissens angenommen werden ohne dass Sozialversicherung und Steuer abgeführt werden. Wenn eine Tätigkeit auf Honorarbasis eingegangen wird, die über 400-Euro liegt, dann sind Sozialleistungen und Steuern selbst abzuführen.

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Wenn Du Zahnersatz benötigst, zahlt die Krankenversicherung (gesetzliche KV) vermutlich nichts von dem wenigen dazu, dass sie sonst dazu zahlen würde. Als Beispiel. Ich erhielt eine hochwertige Keramik-Teilkrone. Die Kasse hat etwa 170 Euro übernommen, mein Eigenanteil lag bei 500 Euro. Vermutlich zahlt die Kasse dann nicht mal die 170 Euro, wenn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nicht erfolgt sind.

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Ja, diese Gehalt ist angemessen, weil...

Ich denke, dass sich in Deutschland niemand beschweren kann der in dieser Range arbeitet und verdient. Wir sollten auch immer bedenken, dass diese TOP-Manager sehr viel leisten, wenig Zeit für Familie und Freizeit haben und öffentlicher Kritik ausgesetzt sind. Das muß man alles schultern können. Aber die Gehälter stimmen meines Erachtens, wenn man den Veröffentlichungen Glauben schenken kann!

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Vorgeschrieben ist die Versicherung nicht. Aber diejenigen solten sie haben, die ein Haus vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen.

Für Selbstnutzer eines Eigenheims, ist das Risiko über eine normale Privathaftpflicht abgedeckt.

Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage ist in § 836 BGB festgelegt. Jede Immobilie muß meines Wissens separat versichert werden.

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